Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Klein Wesenberg
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Kanalsanierung 2019 - hier: Bericht des Ing.- Büros | ||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Auftragsvergabe Sanierung Durchlässe "Alte Dorfstraße" und "Am Mühlenweg" | 2018/17-022-01 | |||||||||||||||||||||||
Ö 5 | 1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2018 der Gemeinde Klein Wesenberg | 2018/17-046 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg -hier: Entschädigungssätze für Wehrführungen der Freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen | 2018/17-042 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Klein Wesenberg | 2018/17-048 | |||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Klein Wesenberg | 2018/17-047 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 300 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 300 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2019. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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14.11.2018 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg | |||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B werden auf 300 v.H. und für die Gewerbesteuer auf 310 v.H. festgesetzt und bleiben damit unverändert.
2. Nach öffentlicher Beratung werden mit folgenden Änderungen beschlossen: - der Ansatz für die ehrenamtliche Tätigkeit der Wehrführung (PSK 126010.wird von 3.300 € auf 2.000 € gesenkt. - der Ansatz für die Kanalsanierung Regenwasser (PSK 538030.5221010) wird von 50.000 € auf 110.000 € angehoben. Für das Jahr 2020 sind mittelfristig 90.000 € anzusetzen. - der Ansatz für die Kanalsanierung Schmutzwasser (PSK 538010.5221010) wird von 25.000 € auf 0,00 € gesenkt. Für das Jahr 2021 sind mittelfristig 55.000 € anzusetzen. - der Ansatz für die Benutzungsgebühren Schmutzwasser (PSK 538010.432100) wird von 123.000 € auf 134.000 € angehoben. - der Ansatz für die Sanierung der Durchlässe im Zuge der Straßen „Alte Dorfstraße“ und „Am Mühlenteich“ ist in Höhe von 155.000 € aufzunehmen.
- der Haushaltsplan für das Jahr 2019. - die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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19.11.2018 - Gemeindevertretung Klein Wesenberg | |||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B werden auf 300 v.H. und für die Gewerbesteuer auf 310 v.H. festgesetzt und bleiben damit unverändert.
2. Nach öffentlicher Beratung werden mit folgenden Änderungen: - der Ansatz für die ehrenamtliche Tätigkeit der Wehrführung (PSK 126010.wird von 3.300 € auf 2.000 € gesenkt. - der Ansatz für die Kanalsanierung Regenwasser (PSK 538030.5221010) wird von 50.000 € auf 110.000 € angehoben. Für das Jahr 2020 sind mittelfristig 90.000 € anzusetzen. - der Ansatz für die Kanalsanierung Schmutzwasser (PSK 538010.5221010) wird von 25.000 € auf 0,00 € gesenkt. Für das Jahr 2021 sind mittelfristig 55.000 € anzusetzen. - der Ansatz für die Benutzungsgebühren Schmutzwasser (PSK 538010.432100) wird von 123.000 € auf 134.000 € angehoben. - der Ansatz für die Sanierung der Durchlässe im Zuge der Straßen „Alte Dorfstraße“ und „Am Mühlenteich“ ist in Höhe von 155.000 € aufzunehmen. beschlossen:
- der Haushaltsplan für das Jahr 2019. - die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan 2019 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Klein Wesenberg verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 9 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||