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Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Klein Wesenberg  

Bezeichnung: Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Klein Wesenberg
Gremium: Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg
Datum: Mi, 14.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:36 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Klein Wesenberg
Ort: Alte Dorfstraße 18a, 23860 Klein Wesenberg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses      
Ö 2  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom      
Ö 3  
Kanalsanierung 2019 - hier: Bericht des Ing.- Büros      
Ö 4  
Auftragsvergabe Sanierung Durchlässe "Alte Dorfstraße" und "Am Mühlenweg"  
Enthält Anlagen
2018/17-022-01  
Ö 5  
1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2018 der Gemeinde Klein Wesenberg  
Enthält Anlagen
2018/17-046  
Ö 6  
Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg -hier: Entschädigungssätze für Wehrführungen der Freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen  
Enthält Anlagen
2018/17-042  
Ö 7  
Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Klein Wesenberg  
Enthält Anlagen
2018/17-048  
Ö 8  
Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Klein Wesenberg  
Enthält Anlagen
2018/17-047  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 300 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 300 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

   
    14.11.2018 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B werden auf 300 v.H. und für die Gewerbesteuer auf 310 v.H. festgesetzt und bleiben damit unverändert.

 

2. Nach öffentlicher Beratung werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

- der Ansatz für die ehrenamtliche Tätigkeit der Wehrführung (PSK 126010.wird von 3.300 € auf 2.000 € gesenkt.

- der Ansatz für die Kanalsanierung Regenwasser (PSK 538030.5221010) wird von 50.000 € auf 110.000 € angehoben. Für das Jahr 2020 sind mittelfristig 90.000 € anzusetzen.

- der Ansatz für die Kanalsanierung Schmutzwasser (PSK 538010.5221010) wird von 25.000 € auf 0,00 € gesenkt. Für das Jahr 2021 sind mittelfristig 55.000 € anzusetzen.

- der Ansatz für die Benutzungsgebühren Schmutzwasser (PSK 538010.432100) wird von 123.000 € auf 134.000 € angehoben.

- der Ansatz für die Sanierung der Durchlässe im Zuge der Straßen „Alte Dorfstraße“ und „Am Mühlenteich“ ist in Höhe von 155.000 € aufzunehmen.

 

- der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein
Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

   
    19.11.2018 - Gemeindevertretung Klein Wesenberg
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B werden auf 300 v.H. und für die Gewerbesteuer auf 310 v.H. festgesetzt und bleiben damit unverändert.

 

2. Nach öffentlicher Beratung werden mit folgenden Änderungen:

- der Ansatz für die ehrenamtliche Tätigkeit der Wehrführung (PSK 126010.wird von 3.300 € auf 2.000 € gesenkt.

- der Ansatz für die Kanalsanierung Regenwasser (PSK 538030.5221010) wird von 50.000 € auf 110.000 € angehoben. Für das Jahr 2020 sind mittelfristig 90.000 € anzusetzen.

- der Ansatz für die Kanalsanierung Schmutzwasser (PSK 538010.5221010) wird von 25.000 € auf 0,00 € gesenkt. Für das Jahr 2021 sind mittelfristig 55.000 € anzusetzen.

- der Ansatz für die Benutzungsgebühren Schmutzwasser (PSK 538010.432100) wird von 123.000 € auf 134.000 € angehoben.

- der Ansatz für die Sanierung der Durchlässe im Zuge der Straßen „Alte Dorfstraße“ und „Am Mühlenteich“ ist in Höhe von 155.000 € aufzunehmen.

beschlossen:

 

- der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein
Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan 2019 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Klein Wesenberg verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 9  
Verschiedenes      
               

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