Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.11.2018 | SI/2018/13-015 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K 2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 hier: Bestätigung des Vorentwurfes | 2019/13-069 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 hier: Bestätigung des Vorentwurfes | 2019/13-070 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 und Ermächtigung zum Vertragsabschluss | 2019/13-071 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von •Alternative 1: Ökostrom •Alternative 2: Graustom festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).
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14.02.2019 - Gemeindevertretung Feldhorst | |||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: Die Gemeindevertretung beschließt nur für die Stromlieferung zur Straßenbeleuchtung, im Rahmen der geplanten Ausschreibung ab 01.01.2020 die Stromart von •Alternative 1: Ökostrom bis max. 6% über den Kosten für Graustrom • Alternative 2: Graustrom festzulegen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).
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Ö 8 | Anschaffung von Tablets für die digitale Gremienarbeit | 2019/13-072 | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Sanierung der Gemeindeverbindungswege 2019 | 2019/13-073 | |||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Anschaffung von 2 Defibrillatoren für die Gemeinschaftshäuser | 2019/13-074 | |||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Aufstellen einer Informationstafel in Steinfeld | 2019/13-075 | |||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Kanalsanierung | 2019/13-077 | |||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||