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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
Gremium: Gemeindevertretung Feldhorst
Datum: Do, 14.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus OT Steinfeld
Ort: Steinfeld 71, 23858 Feldhorst

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.11.2018  
SI/2018/13-015  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K 2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 hier: Bestätigung des Vorentwurfes  
Enthält Anlagen
2019/13-069  
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 hier: Bestätigung des Vorentwurfes  
Enthält Anlagen
2019/13-070  
Ö 7  
Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 und Ermächtigung zum Vertragsabschluss  
2019/13-071  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von

Alternative 1: Ökostrom

Alternative 2: Graustom

festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).

 

   
    14.02.2019 - Gemeindevertretung Feldhorst
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

Die Gemeindevertretung beschließt nur für die Stromlieferung zur Straßenbeleuchtung, im Rahmen der geplanten Ausschreibung ab 01.01.2020 die Stromart von

Alternative 1: Ökostrom bis max. 6% über den Kosten für Graustrom

          Alternative 2: Graustrom

festzulegen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).

 

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 8  
Anschaffung von Tablets für die digitale Gremienarbeit  
Enthält Anlagen
2019/13-072  
Ö 9  
Sanierung der Gemeindeverbindungswege 2019  
Enthält Anlagen
2019/13-073  
Ö 10  
Anschaffung von 2 Defibrillatoren für die Gemeinschaftshäuser  
Enthält Anlagen
2019/13-074  
Ö 11  
Aufstellen einer Informationstafel in Steinfeld  
Enthält Anlagen
2019/13-075  
Ö 12  
Kanalsanierung  
2019/13-077  
Ö 13  
Verschiedenes      
               

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