Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.11.2018 | SI/2018/13-015 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K 2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 hier: Bestätigung des Vorentwurfes | 2019/13-069 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 hier: Bestätigung des Vorentwurfes | 2019/13-070 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 und Ermächtigung zum Vertragsabschluss | 2019/13-071 | |||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Anschaffung von Tablets für die digitale Gremienarbeit | 2019/13-072 | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Sanierung der Gemeindeverbindungswege 2019 | 2019/13-073 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeindevertretung beschließt die Sanierung folgender Teilstrecken im Amtsgebiet: 1. 2. 3. Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt € brutto.
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14.02.2019 - Gemeindevertretung Feldhorst | |||||||||||||||||||||||||
Ö 9 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: Die Gemeindevertretung beschließt die Sanierung folgender Teilstrecken im Gemeindegebiet: 1.Einzelschadstelle Nr.2 in Schüttenkaten (ca. 3.750,00€ Baukosten) 2.Teilstrecke 1 und Einzelschadstelle Nr.1 in Niendeel (52.100,00€ Baukosten)
Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt 53.850,00€ brutto, zuzüglich der Ingenieurskosten über 10-15% der Bausumme.
Bei einer Absage zur Förderung der Sanierungsmaßnahme wird das Ingenierubüro Hinrichs & Partner mit der Ausschreibung, Vergabe, Baudurchführung und Abrechnung der jetzt beschlossenen Maßnahmen beauftragt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Anbieter den Auftrag zu erteilen. Im Falle einer Förderung durch den Kreis, kommt dieser Beschluss nicht zum Tragen.
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Ö 10 | Anschaffung von 2 Defibrillatoren für die Gemeinschaftshäuser | 2019/13-074 | |||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Aufstellen einer Informationstafel in Steinfeld | 2019/13-075 | |||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Kanalsanierung | 2019/13-077 | |||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||