Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.02.2019 | SI/2019/11-017 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Nachwahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Bau- und Wegeausschusses | 2019/11-092 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Kindertagesstätte "Badendorfer Spatzennest" -hier: Erweiterung sowie Sanierung des Sanitärbereiches | 2019/11-093 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Weiterbeauftragung der Planungsleistungen für die Erschließung des Baugebietes Mitteltor Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke | 2019/11-094 | |||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Bericht über den Planungsfortschritt Baugebiet 7 | ||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 sowie Ermächtigung zum Vertragsabschluss sowie Ausschreibung Erdgaslieferung | 2019/11-095 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1.) Die legt für die geplante Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2020 folgende Stromart fest: •Alternative 1: Ökostrom •Alternative 2: Graustom 2.) Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. 3.) Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken zu einem abweichenden Zeitpunkt endet.
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01.04.2019 - Gemeindevertretung Badendorf | |||||||||||||||||||||||||
Ö 9 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1.) Die Gemeinde legt für die geplante Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2020 folgende Stromart, mit dem Zusatz, dass sich die Gemeinde der Mehrheit der anderen Gemeinden im Amt anschließt, fest: •Alternative 1: Ökostrom 2.) Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. 3.) Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken zu einem abweichenden Zeitpunkt endet.
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Ö 10 | Bericht über Planungsfortschritt zur Windkraftanlage | ||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Auftragsvergabe zur Beschaffung von Gardinen im Gemeinschaftshaus | 2019/11-096 | |||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||
N 13 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||