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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf
Gremium: Gemeindevertretung Badendorf
Datum: Mo, 01.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.02.2019  
SI/2019/11-017  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Nachwahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Bau- und Wegeausschusses  
2019/11-092  
Ö 6  
Kindertagesstätte "Badendorfer Spatzennest" -hier: Erweiterung sowie Sanierung des Sanitärbereiches  
2019/11-093  
Ö 7  
Weiterbeauftragung der Planungsleistungen für die Erschließung des Baugebietes Mitteltor Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke  
2019/11-094  
Ö 8  
Bericht über den Planungsfortschritt Baugebiet 7      
Ö 9  
Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 sowie Ermächtigung zum Vertragsabschluss sowie Ausschreibung Erdgaslieferung  
2019/11-095  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1.) Die legt für die geplante Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2020 folgende Stromart fest:

Alternative 1: Ökostrom

Alternative 2: Graustom

2.) Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen.

3.) Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken zu einem abweichenden Zeitpunkt endet.

 

 

   
    01.04.2019 - Gemeindevertretung Badendorf
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.) Die Gemeinde legt für die geplante Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2020 folgende Stromart, mit dem Zusatz, dass sich die Gemeinde der Mehrheit der anderen Gemeinden im Amt anschließt, fest:

Alternative 1: Ökostrom

2.) Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen.

3.) Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken zu einem abweichenden Zeitpunkt endet.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

10

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 10  
Bericht über Planungsfortschritt zur Windkraftanlage      
Ö 11  
Auftragsvergabe zur Beschaffung von Gardinen im Gemeinschaftshaus  
2019/11-096  
Ö 12  
Verschiedenes      
N 13     Grundstücksangelegenheiten      
               

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