Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.09.2019 | SI/2019/20-016 | |||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
Ö 5 | Finanzabrechnung 2018 der Kindertagesstätte "Stubbendorfer Mäuseburg" | 2019/20-083 | |||||||||||||||||||
Ö 6 | 1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2019 | 2019/20-082 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Neufassung der Geschäftsordnung | 2019/20-094 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2020 der Kindertagesstätte "Stubbendorfer Mäuseburg" | 2019/20-085 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Neuordnung der Trägerschaft Kita Mäuseburg in Stubbendorf | 2019/20-092 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Pflege Gedächtnisstätte in Klein Wesenberg | 2019/20-087 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | Beteiligung am Grundstückserwerb Kindergarten Sterntaler in Klein Wesenberg | 2019/20-088 | |||||||||||||||||||
Ö 12 | Haushaltssatzung mit Plan 2020 der Gemeinde Wesenberg | 2019/20-086 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2020. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wesenberg, hier durch die FF Groß Wesenberg, verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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08.11.2019 - Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg | |||||||||||||||||||||
Ö 10 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2020. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wesenberg, hier durch die FF Groß Wesenberg, verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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03.12.2019 - Gemeindevertretung Wesenberg | |||||||||||||||||||||
Ö 12 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:
- der Haushaltsplan für das Jahr 2020. - die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wesenberg, hier durch die FF Groß Wesenberg, verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 13 | Anpassung der Abwassergebühren für die Ortsteile Ratzbek, Fliegenfelde und Groß Wesenberg | 2019/20-089 | |||||||||||||||||||
Ö 14 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||
N 15 | Grundstückssituation an der Obstwiese | ||||||||||||||||||||