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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg
Gremium: Gemeindevertretung Wesenberg
Datum: Di, 03.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Ratzbek
Ort: Dorfstraße 46, 23858 Wesenberg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.09.2019  
SI/2019/20-016  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Finanzabrechnung 2018 der Kindertagesstätte "Stubbendorfer Mäuseburg"  
2019/20-083  
Ö 6  
1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2019  
Enthält Anlagen
2019/20-082  
Ö 7  
Neufassung der Geschäftsordnung  
Enthält Anlagen
2019/20-094  
Ö 8  
Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2020 der Kindertagesstätte "Stubbendorfer Mäuseburg"  
2019/20-085  
Ö 9  
Neuordnung der Trägerschaft Kita Mäuseburg in Stubbendorf  
2019/20-092  
Ö 10  
Pflege Gedächtnisstätte in Klein Wesenberg  
2019/20-087  
Ö 11  
Beteiligung am Grundstückserwerb Kindergarten Sterntaler in Klein Wesenberg  
2019/20-088  
Ö 12  
Haushaltssatzung mit Plan 2020 der Gemeinde Wesenberg  
Enthält Anlagen
2019/20-086  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wesenberg, hier durch die FF Groß Wesenberg, verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

   
    08.11.2019 - Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wesenberg, hier durch die FF Groß Wesenberg, verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

 

Stimmen dagegen

 

 

 

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    03.12.2019 - Gemeindevertretung Wesenberg
    Ö 12 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

- auf den Erwerb des MTW wird im Haushaltsplan 2020 verzichtet (s. oben)
- die beschlossenen Einmalkosten für die Pflege des Ehrenfriedhofes sind im Haushalt
  2020 zu berücksichtigen (s. oben)
- der beschlossene Grunderwerb für die Kita Sterntaler ist im Haushalt zu berücksichtigen
(s. oben)
- für den Spielplatz in Ratzbek soll ein Zuschuss von 15 T€ eingeplant werden.

 

- der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wesenberg, hier durch die FF Groß Wesenberg, verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

11

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 13  
Anpassung der Abwassergebühren für die Ortsteile Ratzbek, Fliegenfelde und Groß Wesenberg  
Enthält Anlagen
2019/20-089  
Ö 14  
Verschiedenes      
N 15     Grundstückssituation an der Obstwiese      
               

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