Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Verpflichtung zweier Mitglieder der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.06.2018 | SI/2018/18-006 | |||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 | 2018/18-035 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Beauftragung eines Planungswettbewerbes für das Baugebiet im Ortsteil Mönkhagen | ||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mönkhagen für das Gebiet Ortsteil Mönkhagen, östlich der Dorfstraße und westlich der Bundesautobahn A 20 hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.06.2010 sowie neuer Aufstellungsbeschluss | 2018/18-034 | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Mönkhagen für das Gebiet Ortsteil Mönkhagen, östlich der Dorfstraße und westlich der Bundesautobahn A 20 einschließlich der bebauten Grundstücke Dorfstraße 45 a bis 49 a (ungerade Hausnummern) hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.06.2010 sowie neuer Aufstellungsbeschluss | 2018/18-033 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Nr. 4A für das Gebiet: Ortsteil Mönkhagen, östlich der vorhandenen Bebauung in der Dorfstraße und Nr. 4B für das Gebiet: Ortsteil Mönkhagen, östlicher Ortsausgang, östlich der Dorfstraße, südlich der vorhandenen Bebauung wird aufgehoben.
2.1. Für das Gebiet Ortsteil Mönkhagen, östlich der Dorfstraße und westlich der Bundesautobahn A 20 einschließlich der bebauten Grundstücke Dorfstraße 45 a bis 49 a (ungerade Hausnummern) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen, Steuerung der städtebaulichen Entwicklung.
2.2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
2.3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
2.4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolge.
2.5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung.
2.6. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 BauGB ist durchzuführen.
2.7. Die Planung ist gemäß § 11 LaPlaG anzuzeigen.
2.8. Sämtliche mit der Aufstellung verbundene Planungskosten sind vom Vorhabenträger/Antragsteller zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen.
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23.07.2018 - Gemeindevertretung Mönkhagen | |||||||||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Nr. 4A für das Gebiet: Ortsteil Mönkhagen, östlich der vorhandenen Bebauung in der Dorfstraße und Nr. 4B für das Gebiet: Ortsteil Mönkhagen, östlicher Ortsausgang, östlich der Dorfstraße, südlich der vorhandenen Bebauung wird aufgehoben.
2.1. Für das Gebiet Ortsteil Mönkhagen, östlich der Dorfstraße und westlich der Bundesautobahn A 20 einschließlich der bebauten Grundstücke Dorfstraße 45 a bis 49 a (ungerade Hausnummern) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen, Steuerung der städtebaulichen Entwicklung.
2.2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
2.3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
2.4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolge.
2.5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung.
2.6. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 BauGB ist durchzuführen.
2.7. Die Planung ist gemäß § 11 LaPlaG anzuzeigen.
2.8. Sämtliche mit der Aufstellung verbundene Planungskosten sind vom Vorhabenträger/Antragsteller zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen.
Gemäß § 22 GO waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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Ö 10 | Sanierung der Pumpstationen in der Dorfstraße und in der Straße Neuhof | ||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||