Sprungziele
Inhalt

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen
Gremium: Gemeindevertretung Mönkhagen
Datum: Mo, 23.07.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Langniendorf
Ort: Hauptstraße 29, 23619 Langniendorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Verpflichtung zweier Mitglieder der Gemeindevertretung      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.06.2018  
SI/2018/18-006  
Ö 5  
Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018  
2018/18-035  
Ö 6  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 7  
Beauftragung eines Planungswettbewerbes für das Baugebiet im Ortsteil Mönkhagen      
Ö 8  
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mönkhagen für das Gebiet Ortsteil Mönkhagen, östlich der Dorfstraße und westlich der Bundesautobahn A 20 hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.06.2010 sowie neuer Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2018/18-034  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

  1. Der von der Gemeindevertretung Mönkhagen am 16.06.2010 gefasste Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (später korrigiert in die 5. Änderung) für das Gebiet Ortsteil Mönkhagen, östlicher Ortsausgang, östlich der Dorfstraße wird aufgehoben.

 

2.1.       Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet Ortsteil Mönkhagen, östlich der Dorfstraße und westlich der Bundesautobahn A 20 die 5. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

        Umwandlung landwirtschaftlicher Fläche in Wohnbaufläche sowie

        Umwandlung gemischter Baufläche (Dorfgebiet) in Wohnbaufläche.

 

2.2.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

2.3.       Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Planungsbüro Ostholstein“ in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

2.4.       Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

2.5.       Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:                             Öffentliche Auslegung

 

2.6.       Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 BauGB ist durchzuführen.

 

2.7.       Die Planung ist gemäß § 11 LaPlaG anzuzeigen.

 

2.8.      Sämtliche mit der Aufstellung verbundene Planungskosten sind vom Vorhabenträger/Antragsteller zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen.

 

 

   
    23.07.2018 - Gemeindevertretung Mönkhagen
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Der von der Gemeindevertretung Mönkhagen am 16.06.2010 gefasste Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (später korrigiert in die 5. Änderung) für das Gebiet Ortsteil Mönkhagen, östlicher Ortsausgang, östlich der Dorfstraße wird aufgehoben.

 

2.1.       Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet Ortsteil Mönkhagen, östlich der Dorfstraße und westlich der Bundesautobahn A 20 die 5. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

        Umwandlung landwirtschaftlicher Fläche in Wohnbaufläche sowie

        Umwandlung gemischter Baufläche (Dorfgebiet) in Wohnbaufläche.

 

2.2.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

2.3.       Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Planungsbüro Ostholstein“ in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

2.4.       Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

2.5.       Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:                             Öffentliche Auslegung

 

2.6.       Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 BauGB ist durchzuführen.

 

2.7.       Die Planung ist gemäß § 11 LaPlaG anzuzeigen.

 

2.8.      Sämtliche mit der Aufstellung verbundene Planungskosten sind vom Vorhabenträger/Antragsteller zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

3

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Gemäß § 22 GO waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Mönkhagen für das Gebiet Ortsteil Mönkhagen, östlich der Dorfstraße und westlich der Bundesautobahn A 20 einschließlich der bebauten Grundstücke Dorfstraße 45 a bis 49 a (ungerade Hausnummern) hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.06.2010 sowie neuer Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2018/18-033  
Ö 10  
Sanierung der Pumpstationen in der Dorfstraße und in der Straße Neuhof      
Ö 11  
Verschiedenes      
               

Seite zurück Nach oben