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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
Gremium: Gemeindevertretung Feldhorst
Datum: Mi, 10.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus OT Steinfeld
Ort: Steinfeld 71, 23858 Feldhorst

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.06.2021  
SI/2021/13-033  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Haushaltsplan 2022 der KiTa "Feldhorster Spatzen e.V."  
2021/13-157  
Ö 7  
Jahresrechnung 2020 der KiTa "Feldhorster Spatzen e.V."  
Enthält Anlagen
2021/13-148  
Ö 8  
Wahl der Mitglieder sowie deren Stellvertreter für den Verbandsausschuss des Gewässerpflegeverbandes Heilsau  
2021/13-149  
Ö 9  
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steingeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern) hier: Ergebnis der Wiederholung der öffentlichenAuslegung sowie Abschließender Beschluss  
Enthält Anlagen
2021/13-150  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 hier: Auswertung der im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2021/13-151  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.1    Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Feldhorst mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          der Landesplanungsbehörde vom 21.05.2019,

-          des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 02.05.2019,

-          Archäologisches Landesamtes vom 27.03.2019,

-          der Landwirtschaftskammer SH vom 10.04.2019,

-          des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld-Land vom 09.04.2019,

-          der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 02.04.2019,

-          der Schleswig-Holstein Netz AG vom 01.04.2019,

-          der Vodafon Kabel GmbH vom 17.04.2019,

-          des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr vom 08.04.2019,

 

b)      teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          des Kreises Stormarn vom 26.04.2019,

-          des Naturschutzbundes Deutschland e.V. vom 24.04.2019,

-          des Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V. vom 24.04.2019.

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst ergeben sich aus der Übersicht vom 25.10.2021 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.

 

1.2    Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.1    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steingeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt:

 

2.2    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

2.3    Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet, da sich keine gravierenden Änderungen zur Fassung der frühzeitigen Beteiligung ergeben.

 

Bemerkungen.:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

   
    10.11.2021 - Gemeindevertretung Feldhorst
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.1    Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Feldhorst mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          der Landesplanungsbehörde vom 21.05.2019,

-          des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 02.05.2019,

-          Archäologisches Landesamtes vom 27.03.2019,

-          der Landwirtschaftskammer SH vom 10.04.2019,

-          des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld-Land vom 09.04.2019,

-          der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 02.04.2019,

-          der Schleswig-Holstein Netz AG vom 01.04.2019,

-          der Vodafon Kabel GmbH vom 17.04.2019,

-          des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr vom 08.04.2019,

 

b)      teilweise becksichtigt werden die Stellungnahmen

-          des Kreises Stormarn vom 26.04.2019,

-          des Naturschutzbundes Deutschland e.V. vom 24.04.2019,

-          des Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V. vom 24.04.2019.

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst ergeben sich aus der Übersicht vom 25.10.2021 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.

 

1.2    Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.1    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt:

 

2.2    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

2.3    Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet, da sich keine gravierenden Änderungen zur Fassung der frühzeitigen Beteiligung ergeben.

 

Bemerkungen.:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 hier: Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag zur Sicherung einer Ausgleichsfläche  
Enthält Anlagen
2021/13-152  
Ö 12  
Gebührenkalkulation Abwasser Gemeinde Feldhorst      
Ö 13  
Gebührenkalkulation Frischwasser Schüttenkaten/ Steinfelderwohld      
Ö 14  
Verschiedenes      
N 15     Liegenschaftsangelegenheiten      
               

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