Sprungziele
Inhalt

Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge  

Bezeichnung: Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge
Gremien: Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge, Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge
Datum: Di, 14.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum Schulsporthalle Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.09.2022  
SI/2022/14-075  
Ö 4  
Haushaltssatzung mit Plan 2023 - (Beschluss 2023 mit JA 2021)  
Enthält Anlagen
2023/14-255  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
     

Steuer

Hebesatz bisher
(in %)

Hebesatz ab 2023
(in %)

Grundsteuer A:

339

339

Grundsteuer B:

363

368

Gewerbesteuer

320

320

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2023 ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

-

-

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/ die BürgermeisterIn und den/ die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

   
    14.02.2023 - Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge
    Ö 4 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf

Steuer

Hebesatz bisher (in %)

Hebesatz ab 2023 (in %)

Grundsteuer A:

339

339

Grundsteuer B:

363

368

Gewerbesteuer

320

320

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2023 mit folgenden Änderungen beschlossen:

3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/ die BürgermeisterIn und den/ die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

   
    06.03.2023 - Gemeindevertretung Hamberge
    Ö 11 - (offen)
   

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt:

Die Hebesätze werden festgesetzt für Steuer

Hebesatz bisher(in %)

Hebesatz ab 2023 (in %)

Grundsteuer A:

339

339

Grundsteuer B:

363

368

Gewerbesteuer:

320

320

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2023 mit folgenden Änderungen beschlossen:

Instandsetzungsmaßnahmen Sporthalle nicht in Produktkonto 424010.5211100 sondern Ansatz bei 211012.521100 um 10.000,00 € erhöhen.

3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis: 

10

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 7, Teilbereich 2 für das Gebiet: Ortsteil Hansfelde am Ortsausgang Richtung Lübeck, südlich der Stormarnstraße (B 75), nördlich der Trave, östlich Hansfelder Hof hier: Einstellung des Aufstellungsverfahrens  
Enthält Anlagen
2022/14-245  
Ö 6     Kanalkataster      
Ö 6.1  
Planungsleistungen Kanalkataster durch das Ingenieurbüro Siebert + Partner  
Enthält Anlagen
2023/14-250  
Ö 6.2  
Spül- und Untersuchungskosten der Abwasserleitungen  
2023/14-256  
Ö 7  
Planungsleistungen für die Straßenerneuerung Eichenweg  
Enthält Anlagen
2023/14-251  
Ö 8  
Baumpflegemaßnahmen hier: Verkehrssicherungsschnitt  
Enthält Anlagen
2023/14-252  
Ö 9  
Sanierung Ortsdurchfahrt B 75 im Jahr 2024  
2023/14-254  
Ö 10  
Verschiedenes      
N 11     Abschluss eines Mietvertrages für das Gebäude Schulstraße 12 mit dem Ordnungsamt des Amtes      
               

Seite zurück Nach oben