Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.09.2022 | SI/2022/14-075 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Haushaltssatzung mit Plan 2023 - (Beschluss 2023 mit JA 2021) | 2023/14-255 | |||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. - -
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/ die BürgermeisterIn und den/ die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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14.02.2023 - Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen:
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. 3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/ die BürgermeisterIn und den/ die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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06.03.2023 - Gemeindevertretung Hamberge | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. Instandsetzungsmaßnahmen Sporthalle nicht in Produktkonto 424010.5211100 sondern Ansatz bei 211012.521100 um 10.000,00 € erhöhen. 3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 5 | Bebauungsplan Nr. 7, Teilbereich 2 für das Gebiet: Ortsteil Hansfelde am Ortsausgang Richtung Lübeck, südlich der Stormarnstraße (B 75), nördlich der Trave, östlich Hansfelder Hof hier: Einstellung des Aufstellungsverfahrens | 2022/14-245 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Kanalkataster | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6.1 | Planungsleistungen Kanalkataster durch das Ingenieurbüro Siebert + Partner | 2023/14-250 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 6.2 | Spül- und Untersuchungskosten der Abwasserleitungen | 2023/14-256 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Planungsleistungen für die Straßenerneuerung Eichenweg | 2023/14-251 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Baumpflegemaßnahmen hier: Verkehrssicherungsschnitt | 2023/14-252 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Sanierung Ortsdurchfahrt B 75 im Jahr 2024 | 2023/14-254 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||
N 11 | Abschluss eines Mietvertrages für das Gebäude Schulstraße 12 mit dem Ordnungsamt des Amtes | ||||||||||||||||||||||||||||