a) Ausschussvorsitzende Aufgrund des Höchstzahlverfahrens nach Sainte-Lague/Schepers steht nach den Sitzzahlen in der Gemeindevertretung den Fraktionen in folgender Reihenfolge das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Ausschussvorsitzenden zu, sofern sich die Fraktionen entsprechend der Sitzverteilung in den Wählergemeinschaften zusammensetzen. Bei gleicher Höchstzahl entscheidet das Los über die Reihenfolge des Zugriffs. Für folgende ständige Ausschüsse nach der Hauptsatzung der Gemeinde Westerau sind Vorsitzende zu wählen: - Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung (3 Gemeindevertreter) - Finanz-, Bau- und Umweltausschus (5 Mitglieder) - Jugend-, Kultur- und Sportausschuss (5 Mitglieder) Der Vorsitz für den Wahlprüfungsausschuss (nicht ständiger Ausschuss) wird von den Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses selbst gewählt. Die ______-Fraktion erklärt, dass sie als Vorsitz für den …………..ausschuss __________________________ vorschlägt. Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis: _________ Ja-Stimmen _________ Nein-Stimmen _________ Stimmenthaltungen Damit ist __________________ als Ausschussvorsitzende/r gewählt. Er/Sie erklärt, dass er/sie die Wahl annimmt. Die ______-Fraktion erklärt, dass sie als Vorsitz für den ………….ausschuss __________________________ vorschlägt. Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis: _________ Ja-Stimmen _________ Nein-Stimmen _________ Stimmenthaltungen Damit ist __________________ als Ausschussvorsitzende/r gewählt. Er/Sie erklärt, dass er/sie die Wahl annimmt. Damit ist __________________ als Ausschussvorsitzende/r gewählt. Er/Sie erklärt, dass er/sie die Wahl annimmt. Die ______-Fraktion erklärt, dass sie als Vorsitz für den ……………………..ausschuss __________________________ vorschlägt. Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis: _________ Ja-Stimmen _________ Nein-Stimmen _________ Stimmenthaltungen Damit ist __________________ als Ausschussvorsitzende/r gewählt. Er/Sie erklärt, dass er/sie die Wahl annimmt. b) Stellvertretende Ausschussvorsitzende Aufgrund des Höchstzahlverfahrens nach Sainte-Lague/Schepers steht nach den Sitzzahlen in der Gemeindevertretung den Fraktionen in folgender Reihenfolge das Vorschlagsrecht für die Besetzung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden zu. Bei gleicher Höchstzahl entscheidet das Los. Die ______-Fraktion erklärt, dass sie als stellvertretende/n Vorsitzende/n für den ……………ausschuss __________________________ vorschlägt. Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis: _________ Ja-Stimmen _________ Nein-Stimmen _________ Stimmenthaltungen Damit ist __________________ zum/zur stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gewählt. Er/Sie erklärt, dass er/sie die Wahl annimmt. Die ______-Fraktion erklärt, dass sie als stellvertretenden Vorsitz für den ………………..ausschuss __________________________ vorschlägt. Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis: _________ Ja-Stimmen _________ Nein-Stimmen _________ Stimmenthaltungen Damit ist __________________ zum/zur stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gewählt. Er/Sie erklärt, dass er/sie die Wahl annimmt. Die ______-Fraktion erklärt, dass sie als stellvertretenden Vorsitz für den …………..ausschuss __________________________ vorschlägt. Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis: _________ Ja-Stimmen _________ Nein-Stimmen _________ Stimmenthaltungen Damit ist __________________ zum/zur stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gewählt. Er/Sie erklärt, dass er/sie die Wahl annimmt. |