Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.10.2017 | ||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 5 | Ausführung von Kanalsanierungsmaßnahmen | 2017/17-005 | |||||
Ö 6 | Änderung des I. Nachtragshaushaltes 2017 | 2017/17-006 | |||||
Ö 7 | Neufassung der Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Klein Wesenberg | 2017/17-003 | |||||
Ö 8 | Haushaltssatzung- mit Plan 2018 Gemeinde Klein Wesenberg | 2017/17-004 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:1.Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von:280 v.H. auf ….. v.H. festgesetzt. für die Grundsteuer B wird von:280 v.H. auf ….. v.H. festgesetzt
Abstimmungsergebnis:__ Stimmen dafür __ Stimmen dagegen __ Stimmenthaltungen
2.Nach öffentlicher Beratung unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden beschlossen: -Der Haushaltsplan für das Jahr 2018. -Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2018.
3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO der Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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20.11.2017 - Gemeindevertretung Klein Wesenberg | |||||||
Ö 8 - (offen) | |||||||
Beschluss: 1.Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von:280 v.H. auf 300 v.H. festgesetzt. für die Grundsteuer B wird von:280 v.H. auf 300 v.H. festgesetzt
Abstimmungsergebnis:10 Stimmen dafür 0 Stimmen dagegen 0 Stimmenthaltungen
Weiterer Beratungsbedarf besteht nicht. BM David stellt damit den Haushaltsentwurf 2018 zur Abstimmung.
Beschluss: Nach öffentlicher Beratung unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden beschlossen: -Der Haushaltsplan für das Jahr 2018. -Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2018.
Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO der Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 9 | Verschiedenes | ||||||
N 10 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||