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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge
Gremium: Gemeindevertretung Hamberge
Datum: Do, 20.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum Schulsporthalle Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.03.2019  
SI/2019/14-019  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 6, Verkauf Grundstücke Haferkoppel Hausnummern gerade 4-20 als 3. Verkaufsabschnitt  
Enthält Anlagen
2019/14-072-01  
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 7, Teilbereich 1 für das Gebiet Hansfelder Hof 1, südlich der Bundesstraße 75 (Stormarnstraße), östlich Am Denkmal und nördlich der Trave hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2019/14-063  
Ö 7  
Widmung von Straßen und Wegen für den öffentlichen Verkehr im Neubaugebiet B-Plan Nr. 6  
2019/14-076  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Hamberge als Träger der Straßenbaulast gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes StrWG des Landes Schleswig-Holstein widmet folgende Straßen dem öffentlichen Verkehr und stuft sie als Ortsstraßen i.S.d. § 3 (1) Nr. 3a StrWG ein:

-          Straße „Roggenring“ im B-Plan Nr. 6, Flurstück 175 der Flur 4 der Gemarkung Hansfelde,

-          Straße „Haferkoppel“ im B-Plan Nr. 6, Flurstücke 175, 176, 179, 182 der Flur 4 der Gemarkung Hansfelde.

-           

Die Amtsverwaltung wird gebeten, die Wirdmung öffentlich bekannt zu machen und die Straßenaufsichtsbehörde in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

   
    12.06.2019 - Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge
    Ö 5 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Gemeinde Hamberge als Träger der Straßenbaulast gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes StrWG des Landes Schleswig-Holstein widmet folgende Straßen dem öffentlichen Verkehr und stuft sie als Ortsstraßen i.S.d. § 3 (1) Nr. 3a StrWG ein:

-          Straße „Roggenring“ im B-Plan Nr. 6, Flurstück 175 der Flur 4 der Gemarkung Hansfelde,

-          Straße „Haferkoppel“ im B-Plan Nr. 6, Flurstücke 175, 176, 179, 182 der Flur 4 der Gemarkung Hansfelde.

 

Die Amtsverwaltung wird gebeten, die Widmung öffentlich bekannt zu machen und die Straßenaufsichtsbehörde in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

   
    20.06.2019 - Gemeindevertretung Hamberge
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeinde Hamberge als Träger der Straßenbaulast gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes StrWG des Landes Schleswig-Holstein widmet folgende Straßen dem öffentlichen Verkehr und stuft sie als Ortsstraßen i.S.d. § 3 (1) Nr. 3a StrWG ein:

-          Straße „Roggenring“ im B-Plan Nr. 6, Flurstück 175 der Flur 4 der Gemarkung Hansfelde,

-          Straße „Haferkoppel“ im B-Plan Nr. 6, Flurstücke 175, 176, 179, 182 der Flur 4 der Gemarkung Hansfelde.

 

Die Amtsverwaltung wird gebeten, die Wirdmung öffentlich bekannt zu machen und die Straßenaufsichtsbehörde in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

10

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 8  
Spielplatz westlich Roggenring      
Ö 9  
Anträge SV Hamberge a) Umbenennung des A-Platzes b) Erweiterung der Spielfeldumrandung des Hauptplatzes  
Enthält Anlagen
2019/14-075  
Ö 11  
Verschiedenes      
N 12     Arbeiten an der Kläranlage, den Abwasserzuleitungen und der Pumpstation B75      
               

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