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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge
Gremium: Gemeindevertretung Hamberge
Datum: Do, 20.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum Schulsporthalle Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.03.2019  
SI/2019/14-019  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 6, Verkauf Grundstücke Haferkoppel Hausnummern gerade 4-20 als 3. Verkaufsabschnitt  
Enthält Anlagen
2019/14-072-01  
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 7, Teilbereich 1 für das Gebiet Hansfelder Hof 1, südlich der Bundesstraße 75 (Stormarnstraße), östlich Am Denkmal und nördlich der Trave hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2019/14-063  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen

 

b)      teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

 

c)      nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 04.06.2019 (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7, Teilbereich 1 für das Gebiet Hansfelder Hof 1, südlich der Bundesstraße 75 (Stormarnstraße), östlich Am Denkmal und nördlich der Trave bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. 

 

 

   
    20.06.2019 - Gemeindevertretung Hamberge
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen

 

b)      teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

 

c)      nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 04.06.2019 (Anlage 1) und werden ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7, Teilbereich 1 für das Gebiet Hansfelder Hof 1, südlich der Bundesstraße 75 (Stormarnstraße), östlich Am Denkmal und nördlich der Trave bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter:  13

Anwesend:     10

Wegen Befangenheit nicht anwesend:   1

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 7  
Widmung von Straßen und Wegen für den öffentlichen Verkehr im Neubaugebiet B-Plan Nr. 6  
2019/14-076  
Ö 8  
Spielplatz westlich Roggenring      
Ö 9  
Anträge SV Hamberge a) Umbenennung des A-Platzes b) Erweiterung der Spielfeldumrandung des Hauptplatzes  
Enthält Anlagen
2019/14-075  
Ö 11  
Verschiedenes      
N 12     Arbeiten an der Kläranlage, den Abwasserzuleitungen und der Pumpstation B75      
               

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