Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.09.2019 | SI/2019/17-020 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Neufassung der Geschäftsordnung | 2019/17-074 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Zuschussantrag des Schützenverein Klein Wesenberg und Umgegend e.V. | 2019/17-075 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Antrag Freiwillige Feuerwehr Klein Wesenberg auf Einrichtung einer First-Responder-Gruppe | 2019/17-065-01 | |||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Auftragsvergabe Sanierung Durchlass "Alte Dorfstraße" | 2018/17-022-02 | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Beteiligung am Grundstückserwerb Kindergarten Sterntaler in Klein Wesenberg | 2019/17-076 | |||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Anpassung der Abwassergebühren | 2019/17-077 | |||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Klein Wesenberg | 2019/17-078 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 300 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 300 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2020. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Klein Wesenberg verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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13.11.2019 - Gemeindevertretung Klein Wesenberg | |||||||||||||||||||||||||
Ö 11 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 300 v.H. auf 310 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 300 v.H. auf 310 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2020. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Klein Wesenberg verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 12 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||