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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg
Gremium: Gemeindevertretung Klein Wesenberg
Datum: Mi, 13.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:39 - 21:18 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Klein Wesenberg
Ort: Alte Dorfstraße 18a, 23860 Klein Wesenberg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.09.2019  
SI/2019/17-020  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Neufassung der Geschäftsordnung  
Enthält Anlagen
2019/17-074  
Ö 6  
Zuschussantrag des Schützenverein Klein Wesenberg und Umgegend e.V.  
Enthält Anlagen
2019/17-075  
Ö 7  
Antrag Freiwillige Feuerwehr Klein Wesenberg auf Einrichtung einer First-Responder-Gruppe  
2019/17-065-01  
Ö 8  
Auftragsvergabe Sanierung Durchlass "Alte Dorfstraße"  
2018/17-022-02  
Ö 9  
Beteiligung am Grundstückserwerb Kindergarten Sterntaler in Klein Wesenberg  
2019/17-076  
Ö 10  
Anpassung der Abwassergebühren  
Enthält Anlagen
2019/17-077  
Ö 11  
Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Klein Wesenberg  
Enthält Anlagen
2019/17-078  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 300 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 300 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Klein Wesenberg verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

   
    13.11.2019 - Gemeindevertretung Klein Wesenberg
    Ö 11 - (offen)
   

Beschluss:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 300 v.H. auf 310 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 300 v.H. auf 310 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Klein Wesenberg verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 12  
Verschiedenes      
               

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