Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.09.2021 | SI/2021/22-061 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Jahresabrechnung 2019 der Ev.-Luth. KiTa "Arche Noah" | 2021/22-127 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Jahresabrechnung 2020 der Ev.-Luth. KiTa "Arche Noah" | 2021/22-135 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Haushaltsplan 2021 der Ev.-Luth. KiTa "Arche Noah" | 2021/22-136 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | KiTa "Villa Kunterbunt" - Jahresabrechnung 2020 (DRK) | 2021/22-131 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | KiTa "Villa Kunterbunt" - Kostenplan 2021 | 2021/22-132 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | KiTa "Villa Kunterbunt" - Kostenplan 2022 | 2021/22-141 | |||||||||||||||||||
Ö 12 | Neubau der Dörfergemeinschaftsschule Zarpen hier: Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten durch das Amt Nordstormarn | 2021/22-137 | |||||||||||||||||||
Ö 13 | 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen (Neubau Schule) für das Gebiet im Norden der Gemeinde am Ortsausgang Richtung Heilshoop, westlich der Hauptstraße (L 71), nördlich der Bebauung "Am Sportplatz" hier: Bestätigung des Vorentwurfes | 2021/22-133 | |||||||||||||||||||
Ö 14 | Erhebung und Genehmigung einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das FAG 2020 | 2021/22-140 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zarpen beschließt Folgendes:
2. Nach Maßgabe des FAG stellt das Land den Gemeinden im übergemeindlichen Finanzausgleich Finanzmittel zur Ergänzung ihrer eigenen Einnahmekraft zur Verfügung. Die Gemeinde Zarpen ist eine amtsangehörige Gemeinde. Der Landesgesetzgeber hat ihr nach §§ 24 ff. Landesplanungsgesetz in Verbindung mit der Verordnung zum Zentralörtlichen System keinen raumordnungsrechtlichen Status zugewiesen. Es handelt sich um einen nicht-zentralen Ort. Mit FAG 2020 hat das Land Schleswig-Holstein den kommunalen Finanzausgleich neu geregelt. Die Gemeinde Zarpen rügt, dass der Landesgesetzgeber entgegen Art. 57 Abs. 1 LV ihre Bedarfe nicht ausreichend ermittelt und berücksichtigt hat, sodass eine sachwidrige Ungleichbehandlung gegenüber anderen Gemeinden gegeben ist. Darüber hinaus rügt sie, dass das aus Art. 57 Abs. 2 LV folgende Konnexitätsprinzip nicht gewahrt wurde, weil der Landesgesetzgeber seinen Transparenzpflichten nicht gerecht wird. Die Gemeinde Zarpen macht daher geltend, hierdurch in ihren geschützten Rechten aus Art. 57 Abs. 1 und Abs. 2 LV als wesentlichen Bestandteilen des Selbstverwaltungsrechts nach Art. 54 Abs. 1 und Abs. 2 LV durch ein Landesgesetz verletzt zu sein.
3. Die Gemeinde Zarpen beauftragt mit der Prozessführung vor dem Landesverfassungsgericht das Amt Nordstormarn, das seinerseits die DOMBERT Rechtsanwälte PartmBB, Konrad-Zuse-Ring 12A, 14469 Potsdam mit der rechtlichen Vertretung beauftragt hat. Soweit die Prozessführungsbefugnis des Amtes im vorliegenden Falle wegen § 3 Abs. 1 Satz 5 AO ausgeschlossen sein sollte, beschließt die Gemeindevertretung hiermit zugleich, dass sie sich im Kommunalverfassungsbeschwerdeverfahren ebenfalls von der DOMBERT Rechtsanwälte PartmBB, Konrad-Zuse-Ring 12A, 14469 Potsdam vertreten lässt. Der Bürgermeister wird hiermit beauftragt, die beigefügte Vollmacht für die Gemeinde zu unterzeichnen.
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09.12.2021 - Gemeindevertretung Zarpen | |||||||||||||||||||||
Ö 14 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zarpen beschließt Folgendes:
2. Nach Maßgabe des FAG stellt das Land den Gemeinden im übergemeindlichen Finanzausgleich Finanzmittel zur Ergänzung ihrer eigenen Einnahmekraft zur Verfügung. Die Gemeinde Zarpen ist eine amtsangehörige Gemeinde. Der Landesgesetzgeber hat ihr nach §§ 24 ff. Landesplanungsgesetz in Verbindung mit der Verordnung zum Zentralörtlichen System keinen raumordnungsrechtlichen Status zugewiesen. Es handelt sich um einen nicht-zentralen Ort. Mit FAG 2020 hat das Land Schleswig-Holstein den kommunalen Finanzausgleich neu geregelt. Die Gemeinde Zarpen rügt, dass der Landesgesetzgeber entgegen Art. 57 Abs. 1 LV ihre Bedarfe nicht ausreichend ermittelt und berücksichtigt hat, sodass eine sachwidrige Ungleichbehandlung gegenüber anderen Gemeinden gegeben ist. Darüber hinaus rügt sie, dass das aus Art. 57 Abs. 2 LV folgende Konnexitätsprinzip nicht gewahrt wurde, weil der Landesgesetzgeber seinen Transparenzpflichten nicht gerecht wird. Die Gemeinde Zarpen macht daher geltend, hierdurch in ihren geschützten Rechten aus Art. 57 Abs. 1 und Abs. 2 LV als wesentlichen Bestandteilen des Selbstverwaltungsrechts nach Art. 54 Abs. 1 und Abs. 2 LV durch ein Landesgesetz verletzt zu sein.
3. Die Gemeinde Zarpen beauftragt mit der Prozessführung vor dem Landesverfassungsgericht das Amt Nordstormarn, das seinerseits die DOMBERT Rechtsanwälte PartmBB, Konrad-Zuse-Ring 12A, 14469 Potsdam mit der rechtlichen Vertretung beauftragt hat. Soweit die Prozessführungsbefugnis des Amtes im vorliegenden Falle wegen § 3 Abs. 1 Satz 5 AO ausgeschlossen sein sollte, beschließt die Gemeindevertretung hiermit zugleich, dass sie sich im Kommunalverfassungsbeschwerdeverfahren ebenfalls von der DOMBERT Rechtsanwälte PartmBB, Konrad-Zuse-Ring 12A, 14469 Potsdam vertreten lässt. Der Bürgermeister wird hiermit beauftragt, die beigefügte Vollmacht für die Gemeinde zu unterzeichnen.
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Ö 15 | 1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2021 | 2021/22-142 | |||||||||||||||||||
Ö 16 | Haushaltssatzung mit -Plan 2022 | 2021/22-143 | |||||||||||||||||||
Ö 17 | Bebauungsplan Nr. 6 (Weden) der Gemeinde für das Gebiet südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) hier: Beauftragung der Vermessungsleistung | 2021/22-144 | |||||||||||||||||||
Ö 18 | Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Zarpen (Neubau Schule) für das Gebiet im Norden der Gemeinde am Ortsausgang Richtung Heilshoop, westlich der Hauptstraße (L 71), nördlich der Bebauung Am Sportplatz hier: Beauftragung der ergänzenden Vermessungsleistung | 2021/22-145 | |||||||||||||||||||
Ö 19 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||
N 20 | Träger- und Finanzierungsvereinbarung Kita Arche Noah in Zarpen | ||||||||||||||||||||
N 21 | Antrag auf Änderung der Satzung der Gemeinde Zarpen über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zarpen | ||||||||||||||||||||
N 22 | Träger- und Finanzierungsvereinbarung Kita "Villa Kunterbunt" in Zarpen | ||||||||||||||||||||