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Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Bau- und Wegeausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Badendorf  

Bezeichnung: Gemeinsame Sitzung des Bau- und Wegeausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Badendorf
Gremien: Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Badendorf, Finanzausschuss der Gemeinde Badendorf
Datum: Mo, 03.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses      
Ö 2  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.04.2018  
SI/2018/11-007  
Ö 3  
Verpflichtung des Bürgerlichen Mitgliedes im Finanzausschuss      
Ö 4  
Abrechnung der Kindertagesstätte "Badendorfer Spatzennest" für das Jahr 2017  
Enthält Anlagen
2018/11-065  
Ö 5  
Genehmigung des Wirtschaftsplans 2019 für die Kindertagesstätte "Badendorfer Spatzennest"      
Ö 6  
Sanitäre Einrichtungen in der Kindertagesstätte "Badendorfer Spatzennest"  
Enthält Anlagen
2018/11-067  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Badendorf für das Gebiet westlich Mitteltor, südlich Hausnummer Mitteltor 6a sowie nördlich der K 78: Beschluss über die eingegangenen Stellungsnahmen sowie Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2018/11-057  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen

  • des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau vom 18.06.2018,
  • Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Technischer Umweltschutz vom 24.05.2018,
  • der Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft vom 31.05.2018.

 

b)      teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

  • des Kreises Stormarn vom 15.06.2018,
  • der Schleswig-Holstein Netz AG, Team Freileitung vom 05.06.2018.

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 30.08.2018 (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet westlich Mitteltor, südlich Hausnummer Mitteltor 6a sowie nördlich K 78 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 

   
    03.09.2018 - Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Badendorf
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

Der Finanzausschuss und der Bau- und Wegeausschuss empfehlen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen

  • des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau vom 18.06.2018,
  • Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Technischer Umweltschutz vom 24.05.2018,
  • der Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft vom 31.05.2018.

 

b)      teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

  • des Kreises Stormarn vom 15.06.2018,
  • der Schleswig-Holstein Netz AG, Team Freileitung vom 05.06.2018.

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 30.08.2018 (Anlage 1) und werden ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet westlich Mitteltor, südlich Hausnummer Mitteltor 6a sowie nördlich K 78 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

   
    10.09.2018 - Gemeindevertretung Badendorf
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen

  • des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau vom 18.06.2018,
  • Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Technischer Umweltschutz vom 24.05.2018,
  • der Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft vom 31.05.2018.

 

b)      teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

  • des Kreises Stormarn vom 15.06.2018,
  • der Schleswig-Holstein Netz AG, Team Freileitung vom 05.06.2018.

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 30.08.2018 (Anlage 1) und werden ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet westlich Mitteltor, südlich Hausnummer Mitteltor 6a sowie nördlich K 78 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

11

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 8  
Vergaberichtlinie zum Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Badendorf  
Enthält Anlagen
2018/11-062  
Ö 9  
Beschaffung eines Grüncontainers für Rasenschnitt am Gemeinschaftshaus  
Enthält Anlagen
2018/11-066  
Ö 10  
Pacht/Mietvertrag für einen Mobilfunkturm  
Enthält Anlagen
2018/11-069  
Ö 11  
Verschiedenes      
               

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