Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge die 2. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Badendorf vom 20.10.2015 mit folgenden Änderungen beschließen:
- Die Steuer beträgt jährlich:
a) für gefährliche Hunde: für den ersten Hund 600,00 €
für den zweiten Hund 1.200,00 €
für jeden weiteren Hund2.400,00 €.
b) für andere Hunde: für den ersten Hund 60,00 €
für den zweiten Hund 120,00 €
für jeden weiteren Hund 240,00 €.