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Tagesordnung - Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Wesenberg  

Bezeichnung: Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Wesenberg
Gremium: Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg
Datum: Do, 22.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Stubbendorf
Ort: Bruhnkatener Weg 22, 23858 Wesenberg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses      
Ö 2  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.09.2018  
SI/2018/20-003  
Ö 3  
Neubau Kita Mäuseburg in Stubbendorf - Sachstand  
2018/20-047  
Ö 4  
Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße 'Wohldweg'  
Enthält Anlagen
2018/20-044  
Ö 5  
Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße 'Eckernschmiede'  
Enthält Anlagen
2018/20-045  
Ö 6  
Zuschussantrag der Musikschule Bad Oldesloe  
Enthält Anlagen
2018/20-046  
Ö 7  
Finanzabrechnung 2017 der Kindertagesstätte "Stubbendorfer Mäuseburg"  
Enthält Anlagen
2018/20-050  
Ö 8  
Genehmigung des Haushaltplanes 2019 der Kindertagesstätte "Stubbendorfer Mäuseburg"  
Enthält Anlagen
2018/20-049  
Ö 9  
Neufassung der Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wesenberg für den Ortsteil Ratzbek/Fliegenfelde und Groß Wesenberg - hier: Änpassung der Abwassergebühren  
Enthält Anlagen
2018/20-054  
Ö 10  
Haushaltssatzung- mit Plan 2019  
Enthält Anlagen
2018/20-053  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Stubbendorf, Ratzbek und Fliegenfelde verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

   
    22.11.2018 - Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird auf 331 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird auf 331 v.H. festgesetzt.

 

2. Unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

a) Anpassung Ansatz Benutzungsgebühren Abwasser gemäß Neufassung/ Änderung der
Gebührensatzungen
b) Anpassung Ansatz Trägerausgleich Kita „Mäuseburg“ gemäß genehmigter
Haushaltsplanung 2019 der des Elternvereins

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Stubbendorf, Ratzbek und Fliegenfelde verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

   
    06.12.2018 - Gemeindevertretung Wesenberg
    Ö 13 - (offen)
   

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Stubbendorf, Ratzbek und Fliegenfelde verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Abstimmung vertagt!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 11  
Betreuung von Kindern in der Gemeinde Wesenberg -hier: Richtlinie der Gemeinde Wesenberg zur Förderung der Tagespflege  
Enthält Anlagen
2018/20-042  
Ö 12  
Kita Sterntaler in Klein Wesenberg - Sachstand  
2018/20-048  
Ö 13  
Verschiedenes      
               

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