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Tagesordnung - Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rehhorst  

Bezeichnung: Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rehhorst
Gremien: Bau-, Wege- und Umweltausschuss Gemeinde Rehhorst, Finanz- und Kulturausschuss Gemeinde Rehhorst
Datum: Mo, 19.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Pöhls
Ort: Dorfstraße 1, 23619 Rehhorst OT Pöhls

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses      
Ö 2  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.11.2017      
Ö 3  
Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder     2018/19-052  
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Änderung der Abwassergebühren  
Enthält Anlagen
2018/19-062  
Ö 6  
Sanierung des Gemeindeverbindungsweges zwischen Zarpen und dem Ortsteil Pöhls     2018/19-059  
Ö 7  
Förderverein Jugendtreff Rehhorst e.V. Zuschussantrag 2019  
Enthält Anlagen
2018/19-063  
Ö 8  
Freiwillige Feuerwehr Rehhorst 1) Reparatur oder Beschaffung einer neuen Pumpe 2) Anschaffung eines Hohlstahlrohrs 3) Werbekosten 4) Beschaffung Fahrzeug  
2018/19-068  
Ö 9  
Freiwillige Feuerwehr Pöhls 1) Anschaffung eines Hohlstahlrohrs 2) Werbekosten     2018/19-069  
Ö 10  
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2017 des Kindergartens „Gänseblümchen“  
Enthält Anlagen
2018/19-065  
Ö 11  
Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Rehhorst  
Enthält Anlagen
2018/19-061  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 311 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 311 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

   
    19.11.2018 - Finanz- und Kulturausschuss Gemeinde Rehhorst
    Ö 11 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 311 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 311 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

Veränderungen im Ergebnisplan

Ertrag um:

Aufwand um:

126010.5431100

FF Rehhorst; Geschäftsaufwendungen

 

           400,00 €

126020.5431100

FF Rehhorst; Geschäftsaufwendungen

 

           400,00 €

538020.5221000

Mischwasserbeseitigung; Unterhaltung unbewegl. Vermögen

 

     50.000,00 €

361130.5271300

Kindergarten; Beschaffung Ausrüstungsgegenstände

 

        3.200,00 €

367810.5318000

Jugendtreff Rehhorst; Zuschuss

 

-      2.700,00 €

424010.5211000

Sportplätze; Unterhaltung

 

        2.500,00 €

281010.529120

Heimatpflege; Druckkosten Chronik

 

        1.500,00 €

573010.521100

Gemeinschaftshaus Rehhorst

 

        6.500,00 €

541010.5221000

GemeindestraßenM Unterhaltung unbewegl. Vermögen

 

        6.000,00 €

361130.5312100

Kindergarten Rehhorst; laufender Zuschuss

 

-      7.000,00 €

361120.5318000

Tagespflege

 

     10.000,00 €

Summe der Veränderungen im Ergebnisplan

               -   €

     70.800,00 €

 

 

 

 

Veränderungen in der investiven Finanzplanung

Einzahlung

Auszahlung

126010.7831200

Maschinen, techn. Anlagen Feuerwehren

 

     16.500,00 €

126020.7831200

Maschinen, techn. Anlagen Feuerwehren

 

        6.000,00 €

424010.7832000

Sportplätze; Erwerb Tore

 

        2.300,00 €

126010.7832200

FF- Rehhorst; Erwerb Ausrüstung

 

           500,00 €

Summe der Veränderungen in der investiven  Finanzplanung

                         -   €

     25.300,00 €

 

 

 

 

Einzahlungen ./. Auszahlungen = geplante Veränderung Mittelbestand

 

-    96.100,00 €

 

 

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

10

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

   
    26.11.2018 - Gemeindevertretung Rehhorst
    Ö 13 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 311 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 311 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

Veränderungen im Ergebnisplan

Ertrag um:

Aufwand um:

126010.5431100

FF Rehhorst; Geschäftsaufwendungen

 

           400,00 €

126020.5431100

FF Pöhls; Geschäftsaufwendungen

 

           400,00 €

538020.5221000

Mischwasserbeseitigung; Unterhaltung unbewegl. Vermögen

 

     50.000,00 €

361130.5271300

Kindergarten; Beschaffung Ausrüstungsgegenstände

 

        3.200,00 €

367810.5318000

Jugendtreff Rehhorst; Zuschuss

 

-      2.700,00 €

424010.5211000

Sportplätze; Unterhaltung

 

        2.500,00 €

281010.529120

Heimatpflege; Druckkosten Chronik

 

        1.500,00 €

573010.521100

Gemeinschaftshaus Rehhorst

 

        6.500,00 €

541010.5221000

Gemeindestraßen Unterhaltung unbewegl. Vermögen

 

        6.000,00 €

361130.5312100

Kindergarten Rehhorst; laufender Zuschuss

 

-      7.000,00 €

361120.5318000

Tagespflege

 

     10.000,00 €

Summe der Veränderungen im Ergebnisplan

               -   €

     70.800,00 €

 

 

 

 

Veränderungen in der investiven Finanzplanung

Einzahlung

Auszahlung

126010.7831200

Maschinen, techn. Anlagen Feuerwehren

 

     16.500,00 €

126020.7831200

Maschinen, techn. Anlagen Feuerwehren

 

        6.000,00 €

424010.7832000

Sportplätze; Erwerb Tore

 

        2.300,00 €

126010.7832200

FF- Rehhorst; Erwerb Ausrüstung

 

           500,00 €

Summe der Veränderungen in der investiven  Finanzplanung

                         -   €

     25.300,00 €

 

 

 

 

Einzahlungen ./. Auszahlungen = geplante Veränderung Mittelbestand

 

-    96.100,00 €

 

 

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Stimmen dafür

 

 

 

Stimmen dagegen

 

 

 

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 12  
Verschiedenes      
N 13     Anträge auf Bauleitplanung für Flächen zwischen der Reinfelder Straße und der Bißnitz      
               

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