Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.04.2019 | SI/2019/20-012 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht der Bürgermeisterin | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 sowie Ermächtigung zum Vertragsabschluss sowie Ausschreibung Erdgaslieferung | 2019/20-056 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Jahresabrechnung 2017 für die Krippe der Kindertagesstätte "Regenbogen" in Hamberge | 2019/20-064 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Kindertagesstätte "Regenbogen" in Hamberge hier: Anforderung zusätzlicher Betriebskostenabschläge für das Jahr 2018 | 2019/20-058 | |||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Kindertagesstätte Regenbogen in Hamberge -hier: Trägerschafts- und Finanzierungsvertrag | 2019/20-059 | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Auflösung Schulverband Hamberge | 2019/20-060 | |||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Haushaltssatzung- mit Plan 2019 | 2018/20-053-01 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2019. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Stubbendorf, Ratzbek und Fliegenfelde verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
|
|||||||||||||||||||||||||
23.04.2019 - Gemeindevertretung Wesenberg | |||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 331 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 331 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2019. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Stubbendorf, Ratzbek und Fliegenfelde verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Nach Erläuterungen durch Herrn Wramp und einen Überblick über die Veränderungen wird festgehalten, daß Ende des Jahres 2019 noch rund rd.1,2 Mio. € liquide Mittel zur Verfügung stehen werden. Die Gemeindevertreter halten fest, dass die Grundsteuerhebesätze in Höhe von 331 v.H. unverändert bleiben soll. Insoweit wurde die Beschlussvorlage in der Gemeindevertretersitzung angepasst.
|
|||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Bürgeranfrage zur Plakatierung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Bericht zu den Außenanlagen / Parkplätze Kita Mäuseburg in Stubbendorf | ||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Bericht der Arbeitsgruppe Dorfteich | ||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Bericht zur Situation der Kläranlagen | ||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||
N 16 | Antrag auf Bauleitplanung im Ortsteil Stubbendorf, östlich Weizenring und westlich der Hüllau hier: Entscheidung der Gemeinde | ||||||||||||||||||||||||
N 17 | Übernahme Schadensfall | ||||||||||||||||||||||||