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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg
Gremium: Gemeindevertretung Wesenberg
Datum: Di, 23.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Groß Wesenberg
Ort: Mühlenkamp 2, 23858 Wesenberg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.04.2019  
SI/2019/20-012  
Ö 4  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 5  
Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 sowie Ermächtigung zum Vertragsabschluss sowie Ausschreibung Erdgaslieferung  
2019/20-056  
Ö 6  
Jahresabrechnung 2017 für die Krippe der Kindertagesstätte "Regenbogen" in Hamberge  
2019/20-064  
Ö 7  
Kindertagesstätte "Regenbogen" in Hamberge hier: Anforderung zusätzlicher Betriebskostenabschläge für das Jahr 2018  
2019/20-058  
Ö 8  
Kindertagesstätte Regenbogen in Hamberge -hier: Trägerschafts- und Finanzierungsvertrag  
2019/20-059  
Ö 9  
Auflösung Schulverband Hamberge  
2019/20-060  
Ö 10  
Haushaltssatzung- mit Plan 2019  
Enthält Anlagen
2018/20-053-01  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Stubbendorf, Ratzbek und Fliegenfelde verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

   
    23.04.2019 - Gemeindevertretung Wesenberg
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 331 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 331 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Stubbendorf, Ratzbek und Fliegenfelde verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Nach Erläuterungen durch Herrn Wramp und einen Überblick über die Veränderungen wird festgehalten, daß Ende des Jahres 2019 noch rund rd.1,2 Mio. € liquide Mittel zur Verfügung stehen werden. Die Gemeindevertreter halten fest, dass die Grundsteuerhebesätze in Höhe von 331 v.H. unverändert bleiben soll. Insoweit wurde die Beschlussvorlage in der Gemeindevertretersitzung angepasst.

 

Abstimmungsergebnis: 

12

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 11  
Bürgeranfrage zur Plakatierung      
Ö 12  
Bericht zu den Außenanlagen / Parkplätze Kita Mäuseburg in Stubbendorf      
Ö 13  
Bericht der Arbeitsgruppe Dorfteich      
Ö 14  
Bericht zur Situation der Kläranlagen      
Ö 15  
Verschiedenes      
N 16     Antrag auf Bauleitplanung im Ortsteil Stubbendorf, östlich Weizenring und westlich der Hüllau hier: Entscheidung der Gemeinde      
N 17     Übernahme Schadensfall      
               

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