Sprungziele
Inhalt

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg
Gremium: Gemeindevertretung Wesenberg
Datum: Do, 15.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Stubbendorf
Ort: Bruhnkatener Weg 22, 23858 Wesenberg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.06.2022  
SI/2022/20-040  
Ö 5  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 6  
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Groß Wesenberg, Gemeinde Wesenberg  
2022/20-185  
Ö 7  
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Wesenberg, OT Ratzbek  
2022/20-192  
Ö 8  
Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Wesenberg, OT Ratzbek  
2022/20-193  
Ö 9  
Ernennung und Vereidigung des vom Kreis Stormarn bestellten Gemeindewehrführers Klaus-Georg Kalweit  
2022/20-195  
Ö 10  
KiTa "Sterntaler" Klein Wesenberg - Jahresabrechnung 2021  
2022/20-191  
Ö 11  
KiTa "Regenbogen" Hamberge - Jahresabrechnung 2021  
2022/20-198  
Ö 12  
Errichtung eines Solarparkes in der Gemeinde Wesenberg - Sachstand  
Enthält Anlagen
2022/20-188  
Ö 13  
Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Solarfreiflächenanlage zwischen den Ortsteilen Ratzbek und Fliegenfelde  
2022/20-202  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 1. Aufstellungsbeschluss

 

1.1.            Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die Änderung (Solarfreiflächen­anlagen) für das Gebiet zwischen den Ortsteilen Ratzbeck und Fliegefelde und Eckenhorst aufgestellt (Flächenumgriff Flurstücke Flur 3 17/4, 114,112,4/7,8,9, 4/8, Flur2 29/4.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

- Umwandlung "Landwirtschaftliche Fläche" unter Beachtung von Biotopen in "Fläche(n) für Solarfreiflächenanlagen“

 

 

1.2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

1.3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und Nachbarge-meinden soll ein externes Büro tätig werden.

1.4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

1.5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchge-führt werden: öffentliche Auslegung

 

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

   
    15.09.2022 - Gemeindevertretung Wesenberg
    Ö 13 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 1. Aufstellungsbeschluss

 

1.1.            Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die Änderung (Solarfreiflächen­anlagen) für das Gebiet zwischen den Ortsteilen Ratzbeck und Fliegenfelde und Eckenhorst aufgestellt (Flächenumgriff Flurstücke Flur 3 17/4, 114,112,4/7,8,9, 4/8, Flur2 29/4.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

- Umwandlung "Landwirtschaftliche Fläche" unter Beachtung von Biotopen in "Fläche(n) für Solarfreiflächenanlagen“

 

 

1.2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

1.3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und Nachbargemeinden soll ein externes Büro tätig werden.

1.4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

1.5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchge-führt werden: öffentliche Auslegung

 

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Theo Claussen und Thomas Claussen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

1

Stimmen dagegen

 

 

 

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 14  
Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Solarfreiflächenanlage südlich der BAB 1 südlich der Ortslage Rosenhagen  
2022/20-200  
Ö 15  
Änderung des Flächennutzungsplanes hier Solarpark nördlichder BAB 1, südlich zu Wesenberg  
2022/20-199  
Ö 16  
Antrag auf Wiederaufnahme der Maßnahme "K 71 Radweg Wesenberg, B75 - einschl. OD. Gr. Wesenberg" in das Bauprogramm "Kreisstraßen und Radwege" und Realisierung  
Enthält Anlagen
2022/20-189  
Ö 17  
Aufstellung einer Geschwindigkeits-Anzeigetafel im Ortsteil Stubbendorf  
Enthält Anlagen
2022/20-190  
Ö 18  
Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel im Ortsteil Ratzbek  
Enthält Anlagen
2022/20-196  
Ö 19  
Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel im Ortsteil Fliegenfelde  
2022/20-203  
Ö 20  
Ertüchtigung und Pflege des Gewerbegebietes "Stubbendorfer Ring"  
Enthält Anlagen
2022/20-201  
Ö 21  
Verschiedenes      
               

Seite zurück Nach oben