Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.05.2017 | ||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Spendenübersicht für das Jahr 2016 | 2017/12-002 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Annahme einer Spende für die Freiwillige Feuerwehr Barnitz | 2017/12-001 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | 1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2017 | 2017/12-004 | |||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Neufassung der Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Barnitz, Ortsteil Benstaben | 2017/12-005 | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Haushaltssatzung-, mit Plan 2018 | 2017/12-007 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1.Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von:275 v.H. auf 281 v.H. festgesetzt. für die Grundsteuer B wird von:275 v.H. auf 281 v.H. festgesetzt
2.Nach öffentlicher Beratung unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden beschlossen: -Der Haushaltsplan für das Jahr 2018. -Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2018.
3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan 2018 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Barnitz verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird
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30.11.2017 - Finanz, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Barnitz | |||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2018.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2018 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Barnitz und Benstaben verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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11.12.2017 - Gemeindevertretung Barnitz | |||||||||||||||||||||||||
Ö 9 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: 1.Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von:275 v.H. auf 281 v.H. festgesetzt. für die Grundsteuer B wird von:275 v.H. auf 281 v.H. festgesetzt
2.Nach öffentlicher Beratung werden mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2018.
3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 4.Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2018 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Barnitz und Benstaben verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 10 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||