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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz
Gremium: Gemeindevertretung Barnitz
Datum: Mo, 11.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:32 - 21:36 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Benstaben
Ort: Benstaben 1a, 23858 Barnitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.05.2017      
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Spendenübersicht für das Jahr 2016  
Enthält Anlagen
2017/12-002  
Ö 6  
Annahme einer Spende für die Freiwillige Feuerwehr Barnitz  
Enthält Anlagen
2017/12-001  
Ö 7  
1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2017  
Enthält Anlagen
2017/12-004  
Ö 8  
Neufassung der Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Barnitz, Ortsteil Benstaben  
Enthält Anlagen
2017/12-005  
Ö 9  
Haushaltssatzung-, mit Plan 2018  
Enthält Anlagen
2017/12-007  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1.Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von:275 v.H. auf 281 v.H. festgesetzt.

für die Grundsteuer B wird von:275 v.H. auf 281 v.H. festgesetzt

 

2.Nach öffentlicher Beratung unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden beschlossen:

-Der Haushaltsplan für das Jahr 2018.

-Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2018.

 

3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan 2018 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Barnitz verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird

 

 

 

   
    30.11.2017 - Finanz, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Barnitz
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

 

  1. Der Hebesatz
    für die Grundsteuer A wird von: 275 v.H. auf 281 v.H. festgesetzt.
    für die Grundsteuer B wird von: 275 v.H. auf 281 v.H. festgesetzt
     
  2. Nach öffentlicher Beratung werden mit folgenden Änderungen beschlossen:
    im Ergebnisplan:
    Erträge:
    538020.4321000von 25.000 €auf32.800 € (Anpassung Benutzungsgebühr)
    Aufwendungen
    126020.5251000von 2.000 €auf2.500 € (Ersatz Reifen)
    126020.5261000von 500 €auf 1.000 € (Ausrüstungsgegenstände)
    541020.5221000 von 2.000 €auf 9.000 € (Überspannungsschutz)

    im investiven Finanzplan:
    126020.0791000von 500 € auf 2.000 € (Pressluftatmer+ Saugschlauch)
    361110.1992200von 0 €auf10.000 € (Vorplanung Anbau KiGa)
     

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2018.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde
  Barnitz für das Haushaltsjahr 2018.

 

  1. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
     

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2018 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Barnitz und Benstaben verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

 

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

   
    11.12.2017 - Gemeindevertretung Barnitz
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss:

1.Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von:275 v.H. auf 281 v.H. festgesetzt.

für die Grundsteuer B wird von:275 v.H. auf 281 v.H. festgesetzt

 

2.Nach öffentlicher Beratung werden mit folgenden Änderungen beschlossen:
im Ergebnisplan:
Erträge:
538020.4321000von 25.000 €auf32.800 € (Anpassung Benutzungsgebühr)
Aufwendungen
126020.5251000von 2.000 €auf2.500 € (Ersatz Reifen)
126020.5261000von 500 €auf 1.000 € (Ausrüstungsgegenstände)
541020.5221000 von 2.000 €auf 9.000 € (Überspannungsschutz)

im investiven Finanzplan:
126020.0791000von 500 € auf 2.000 € (Pressluftatmer+ Saugschlauch)
361110.1992200von 0 €auf10.000 € (Vorplanung Anbau KiGa)
 

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2018.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde
Barnitz für das Haushaltsjahr 2018.

 

3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
 

4.Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2018 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Barnitz und Benstaben verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

11

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Ö 10  
Verschiedenes      
               

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