Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.06.2018 | SI/2018/12-008 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 | 2018/12-030 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Bekanntgabe der Berufe sowie anderer vergüteter oder ehrenamtlicher Tätigkeiten der Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse | 2018/12-032 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Barnitz, sowie seines Stellvertreters | 2018/12-047 | |||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Betreuung von Kindern in der Gemeinde Barnitz -hier: Richtlinie der Gemeinde Barnitz zur Förderung der Tagespflege | 2018/12-033 | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Zuschussantrag der Musikschule Bad Oldesloe | 2018/12-036 | |||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Unterhaltung der Infrastruktur hier: Instandsetzung der Wanderwege, Bericht des Bauausschussvorsitzenden | ||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Besuch der 4 Ortsteile 2019 | 2018/12-039 | |||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Ideensammlung zur Neugestaltung am alten Gerätehauses in Groß Barnitz | ||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Freiwillige Feuerwehr Barnitz | 2018/12-042 | |||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Beschaffung eines abschließbaren Stellplatzes für die Mülltonnen FF Barnitz | 2018/12-043 | |||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Anschaffungen und Unterstützung für die Feuerwehr Barnitz | 2018/12-046 | |||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Haushaltssatzung- mit Plan 2019 | 2018/12-048-01 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 281 v.H. festgesetzt,
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan 2019 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Barnitz verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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06.12.2018 - Gemeindevertretung Barnitz | |||||||||||||||||||||||||
Ö 16 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 281 v.H. festgesetzt,
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgender Änderung: Für die Umgestaltung des Dorfplatzes und die Sanierung der 2 Wanderwege gemäß TOP 10 dieser Sitzung werden je Maßnahme (Dorfplatz + 2 Wanderwege) 10.000 €, mithin gesamt 30.000 €, im Haushalt 2019 bereitgestellt.
beschlossen:
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren Barnitz und Benstaben verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 17 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-12-06_GV 12_02_Anlage (1179 KB) |