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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz
Gremium: Gemeindevertretung Barnitz
Datum: Do, 06.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:36 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Benstaben
Ort: Benstaben 1a, 23858 Barnitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.06.2018  
SI/2018/12-008  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018  
2018/12-030  
Ö 6  
Bekanntgabe der Berufe sowie anderer vergüteter oder ehrenamtlicher Tätigkeiten der Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse  
2018/12-032  
Ö 7  
Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Barnitz, sowie seines Stellvertreters  
2018/12-047  
Ö 8  
Betreuung von Kindern in der Gemeinde Barnitz -hier: Richtlinie der Gemeinde Barnitz zur Förderung der Tagespflege  
Enthält Anlagen
2018/12-033  
Ö 9  
Zuschussantrag der Musikschule Bad Oldesloe  
Enthält Anlagen
2018/12-036  
Ö 10  
Unterhaltung der Infrastruktur hier: Instandsetzung der Wanderwege, Bericht des Bauausschussvorsitzenden      
Ö 11  
Besuch der 4 Ortsteile 2019  
2018/12-039  
Ö 12  
Ideensammlung zur Neugestaltung am alten Gerätehauses in Groß Barnitz      
Ö 13  
Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Freiwillige Feuerwehr Barnitz  
Enthält Anlagen
2018/12-042  
Ö 14  
Beschaffung eines abschließbaren Stellplatzes für die Mülltonnen FF Barnitz  
2018/12-043  
Ö 15  
Anschaffungen und Unterstützung für die Feuerwehr Barnitz  
2018/12-046  
Ö 16  
Haushaltssatzung- mit Plan 2019  
Enthält Anlagen
2018/12-048-01  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird auf 281 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird auf 281 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan 2019 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Barnitz verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

   
    06.12.2018 - Gemeindevertretung Barnitz
    Ö 16 - (offen)
   

 

Beschluss:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird auf 281 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird auf 281 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgender Änderung:

Für die Umgestaltung des Dorfplatzes und die Sanierung der 2 Wanderwege gemäß TOP 10 dieser Sitzung werden je Maßnahme (Dorfplatz + 2 Wanderwege) 10.000 €, mithin gesamt 30.000 €, im Haushalt 2019 bereitgestellt.

 

beschlossen:
- der Haushaltsplan für das Jahr 2019.
- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren Barnitz und Benstaben verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

10

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 17  
Verschiedenes      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-12-06_GV 12_02_Anlage (1179 KB)      
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