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Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen  

Bezeichnung: Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen
Gremium: Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen
Datum: Di, 05.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:56 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Langniendorf
Ort: Hauptstraße 29, 23619 Langniendorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses      
Ö 2  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.04.2019  
SI/2019/18-015  
Ö 3  
Neufassung der Geschäftsordnung  
Enthält Anlagen
2019/18-062  
Ö 4  
Zuschüsse an Träger von Kindertageseinrichtungen -hier: Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben  
2019/18-061  
Ö 5  
Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Mönkhagen: Kostenübernahme für 5 Führerscheine der Klasse C über 7,5 t  
Enthält Anlagen
2019/18-065  
Ö 6  
Pflasterarbeiten vor dem Feuerwehrgerätehaus Langniendorf  
Enthält Anlagen
2019/18-067  
Ö 7  
Überarbeitung der Straßenausbaubeitragssatzung  
Enthält Anlagen
2019/18-064  
Ö 8  
Überprüfung der Hausordnung und der Nutzungskosten für die Dorfgemeinschaftshäuser Mönkhagen und Langniendorf      
Ö 9  
Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen an den Klärteichen in Mönkhagen und Langniendorf  
2019/18-066  
Ö 10  
Überprüfung der Beleuchtungsdauer der gemeindlichen Straßenbeleuchtung in Mönkhagen und Langniendorf      
Ö 11  
Haushaltssatzung- mit Plan 2020  
Enthält Anlagen
2019/18-063  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 311 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 311 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für die Jahre 2019 und 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Mönkhagen- Langniendorf verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

   
    05.11.2019 - Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen
    Ö 11 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird auf 311 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird auf 311 v.H. festgesetzt.

 

  1. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

Reparatur Schwimmbarrieren im Klärteich Mönkhagen

15.000 €

Errichtung eines Bouleplatzes und eines

Unterstand im Ortsteil Mönkhagen

12.000 €

5.000 €

Beschaffung von Bäumen für die Streuobstwiese und

deren Anlegung und

Errichtung einer Bücher-Hütte

3.500 €

1.500 €

3.000 €

Grabenverrohrung

3.000 €

Sonnenschutzeinrichtung (Plissee) für das Gemeinschaftshaus Langniendorf

1.500 €

 

-          der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

-          die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2020.

 

  1. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

  1. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für die Jahre 2019 und 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Mönkhagen- Langniendorf verwaltetet Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

3

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Ö 12  
Verschiedenes      
Ö 13  
Reparatur der Entlüftung in den gemeindlichen Klärwerken      
               

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