Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.03.2023 | SI/2023/17-050 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Vorschlagsliste der Gemeinde Klein Wesenberg für Schöffen und Schöffinnen für die Geschäftsjahre 2024-2028 | 2023/17-153 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Antrag des Schützenvereins Klein Wesenberg und Umgebung von 1919 e.V. auf Befreiung von der Aufwandsentschädigung für die Brandwache | 2023/17-159 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021) | 2023/17-154 | |||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Wesenberg beschließt:
1. ohne/ mit folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2023.
Änderungen: a) Die Hebesätze werden festgesetzt auf
b)
2. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Klein Wesenberg verwalteten Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
|
|||||||||||||||||||||||||||||
27.04.2023 - Gemeindevertretung Klein Wesenberg | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Wesenberg beschließt:
Die Hebesätze werden festgesetzt auf
Zur Verwaltung des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
|
|||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilbereiche A) südlich Alte Dorfstraße (K 7) und östlich Teichanlage sowie östlich Hauptstraße (K 7) und westlich der Teichanlage; B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6; C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1 hier: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss | 2023/17-158 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Bebauungsplan Nr. 11 (Baugebiet Alte Dorfstraße) der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a hier: Auswertung der zur frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | 2023/17-155-02 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||