Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.03.2023 | SI/2023/17-050 | |||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||
Ö 6 | Vorschlagsliste der Gemeinde Klein Wesenberg für Schöffen und Schöffinnen für die Geschäftsjahre 2024-2028 | 2023/17-153 | |||||||||||||||
Ö 7 | Antrag des Schützenvereins Klein Wesenberg und Umgebung von 1919 e.V. auf Befreiung von der Aufwandsentschädigung für die Brandwache | 2023/17-159 | |||||||||||||||
Ö 8 | Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021) | 2023/17-154 | |||||||||||||||
Ö 9 | 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilbereiche A) südlich Alte Dorfstraße (K 7) und östlich Teichanlage sowie östlich Hauptstraße (K 7) und westlich der Teichanlage; B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6; C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1 hier: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss | 2023/17-158 | |||||||||||||||
Ö 10 | Bebauungsplan Nr. 11 (Baugebiet Alte Dorfstraße) der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a hier: Auswertung der zur frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | 2023/17-155-02 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
1.1 Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Klein Wesenberg mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen - Vodafon/Kabel Deutschland GmbH vom 01.07.2020 - Schleswig-Holstein Netz AG vom 30.06.2020 und 14.07.2020 - Wasser- und Bodenverband Trave vom 17.06.2020 - Archäologisches Landesamt vom 12.06.2020 - Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 16.07.2020 - Landessportverband vom 15.07.2020 - Landwirtschaftskammer vom 10.07.2020 - Trave Netz GmbH vom 14.07.2020 - Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land vom 14.07.2020 - Landesamt für Denkmalpflege vom 17.07.2020 - Handwerkskammer Lübeck vom 09.07.2020 - Vereinigte Stadtwerke vom 15.06.2020 - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus - Privater Einwand 1
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen - Kreis Stormarn vom 16.07.2020 - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und Naturschutzbund Deutschland vom 12.07.2020
c) zur Kenntnis genommene Stellungnahmen - Deutsche Telekom Technik GmbH vom 16.06.2020 - Privater Einwand 2
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Büros Planlabor Stolzenberg Lübeck) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg ergeben sich aus der Übersicht und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.
1.2 Das Büro Planlabor Stolzenberg wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.1 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 (Baugebiet Alte Dorfstraße) für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a und die Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt.
2.2 Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
2.3 Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet.
Bemerkungen: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
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27.04.2023 - Gemeindevertretung Klein Wesenberg | |||||||||||||||||
Ö 10 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen - Vodafon/Kabel Deutschland GmbH vom 01.07.2020 - Schleswig-Holstein Netz AG vom 30.06.2020 und 14.07.2020 - Wasser- und Bodenverband Trave vom 17.06.2020 - Archäologisches Landesamt vom 12.06.2020 - Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 16.07.2020 - Landessportverband vom 15.07.2020 - Landwirtschaftskammer vom 10.07.2020 - Trave Netz GmbH vom 14.07.2020 - Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land vom 14.07.2020 - Landesamt für Denkmalpflege vom 17.07.2020 - Handwerkskammer Lübeck vom 09.07.2020 - Vereinigte Stadtwerke vom 15.06.2020 - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus - Privater Einwand 1
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen - Kreis Stormarn vom 16.07.2020 - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und Naturschutzbund Deutschland vom 12.07.2020
c) zur Kenntnis genommene Stellungnahmen - Deutsche Telekom Technik GmbH vom 16.06.2020 - Privater Einwand 2
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Büros Planlabor Stolzenberg Lübeck) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg ergeben sich aus der Übersicht und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.
a) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 (Baugebiet Alte Dorfstraße) für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a und die Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen
- Ergänzende Klarstellung in der Begründung, dass Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich einer möglichen Ausrichtung des landwirtschaftlichen Betriebes auf eine andere Haltungsform getroffen werden
gebilligt.
b) Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
c) Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet.
Bemerkungen: Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Henning Hochstein, Detlef Möller
Herr Hochstein und Herr D. Möller nehmen wieder an der Sitzung teil. Ihnen werden die Ergebnisse der Tagesordnungspunkte 9 und 10 mitgeteilt.
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Ö 11 | Verschiedenes | ||||||||||||||||