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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg
Gremium: Gemeindevertretung Klein Wesenberg
Datum: Do, 27.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Klein Wesenberg
Ort: Alte Dorfstraße 18a, 23860 Klein Wesenberg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.03.2023  
SI/2023/17-050  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Vorschlagsliste der Gemeinde Klein Wesenberg für Schöffen und Schöffinnen für die Geschäftsjahre 2024-2028  
2023/17-153  
Ö 7  
Antrag des Schützenvereins Klein Wesenberg und Umgebung von 1919 e.V. auf Befreiung von der Aufwandsentschädigung für die Brandwache  
Enthält Anlagen
2023/17-159  
Ö 8  
Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021)  
Enthält Anlagen
2023/17-154  
Ö 9  
12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilbereiche A) südlich Alte Dorfstraße (K 7) und östlich Teichanlage sowie östlich Hauptstraße (K 7) und westlich der Teichanlage; B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6; C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1 hier: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss  
Enthält Anlagen
2023/17-158  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Bestätigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen und insbesondere keine Ziele der Raumordnung den verfolgten Planungsabsichten entgegenstehen (positive landesplanerische Stellungnahme), beschließt die Gemeindevertretung:

 

  1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

-          Kreis Stormarn vom 17.04.2023

-          Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 29.03.2023

-          Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr vom 19.04.2023

-          Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein – Technischer Umweltschutz vom 04.04.2023

-          privater Einwand 1 vom 13.04.2023

 

b)      zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von

-          Archäologisches Landesamt vom 28.03.2023

-          50Hertz Transmission GmbH vom 30.03.2023

-          Avacon Netz GmbH vom 29.03.2023

-          Landessportverband SH e.V. vom 17.04.2023

-          Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft vom 13.04.2023

-          Schleswig-Holstein Netz AG, Betrieb Spezialnetze, Team Freileitungen vom 13.04.2023

-          Vodafon GmbH vom 13.04.2023

-          TenneT TSO GmbH vom 18.04.203

-          Landesamt für Landwirtschaft, und nachhaltige Landentwicklung Schleswig-Holstein – Untere Forstbehörde vom 17.04.2023

 

Das Planlabor Stolzenberg, Lübeck wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für die Teilbereiche

A)     südlich Alte Dorfstraße (K 7) und östlich Teichanlage sowie östlich Hauptstraße (K 7) und westlich der Teichanlage;

B)     südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6;

C)    Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Amtsdirektor des Amtes Nordstormarn wird beauftragt, die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die wirksame Flächennutzungsplanänderung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

   
    27.04.2023 - Gemeindevertretung Klein Wesenberg
    Ö 9 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Vorbehaltlich der Bestätigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen und insbesondere keine Ziele der Raumordnung den verfolgten Planungsabsichten entgegenstehen (positive landesplanerische Stellungnahme), beschließt die Gemeindevertretung:

 

  1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

-          Kreis Stormarn vom 17.04.2023

-          Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 29.03.2023

-          Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr vom 19.04.2023

-          Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein – Technischer Umweltschutz vom 04.04.2023

-          privater Einwand 1 vom 13.04.2023

 

b)      zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von

-          Archäologisches Landesamt vom 28.03.2023

-          50Hertz Transmission GmbH vom 30.03.2023

-          Avacon Netz GmbH vom 29.03.2023

-          Landessportverband SH e.V. vom 17.04.2023

-          Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft vom 13.04.2023

-          Schleswig-Holstein Netz AG, Betrieb Spezialnetze, Team Freileitungen vom 13.04.2023

-          Vodafon GmbH vom 13.04.2023

-          TenneT TSO GmbH vom 18.04.203

-          Landesamt für Landwirtschaft, und nachhaltige Landentwicklung Schleswig-Holstein – Untere Forstbehörde vom 17.04.2023

 

Das Planlabor Stolzenberg, Lübeck wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für die Teilbereiche

a)      südlich Alte Dorfstraße (K 7) und östlich Teichanlage sowie östlich Hauptstraße (K 7) und westlich der Teichanlage;

b)      südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6;

c)      Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1

 

  1. Die Begründung wird mit folgender Änderung

 

-          Ergänzende Klarstellung in der Begründung, dass Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich einer möglichen Ausrichtung des landwirtschaftlichen Betriebes auf eine andere Haltungsform getroffen werden

 

gebilligt.

 

  1. Der Amtsdirektor des Amtes Nordstormarn wird beauftragt, die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die wirksame Flächennutzungsplanänderung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Henning Hochstein, Detlef Möller

 

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 11 (Baugebiet Alte Dorfstraße) der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a hier: Auswertung der zur frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2023/17-155-02  
Ö 11  
Verschiedenes      
               

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