Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.03.2023 | SI/2023/17-050 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Vorschlagsliste der Gemeinde Klein Wesenberg für Schöffen und Schöffinnen für die Geschäftsjahre 2024-2028 | 2023/17-153 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Antrag des Schützenvereins Klein Wesenberg und Umgebung von 1919 e.V. auf Befreiung von der Aufwandsentschädigung für die Brandwache | 2023/17-159 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021) | 2023/17-154 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilbereiche A) südlich Alte Dorfstraße (K 7) und östlich Teichanlage sowie östlich Hauptstraße (K 7) und westlich der Teichanlage; B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6; C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1 hier: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss | 2023/17-158 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Vorbehaltlich der Bestätigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen und insbesondere keine Ziele der Raumordnung den verfolgten Planungsabsichten entgegenstehen (positive landesplanerische Stellungnahme), beschließt die Gemeindevertretung:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von - Kreis Stormarn vom 17.04.2023 - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 29.03.2023 - Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr vom 19.04.2023 - Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein – Technischer Umweltschutz vom 04.04.2023 - privater Einwand 1 vom 13.04.2023
b) zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von - Archäologisches Landesamt vom 28.03.2023 - 50Hertz Transmission GmbH vom 30.03.2023 - Avacon Netz GmbH vom 29.03.2023 - Landessportverband SH e.V. vom 17.04.2023 - Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft vom 13.04.2023 - Schleswig-Holstein Netz AG, Betrieb Spezialnetze, Team Freileitungen vom 13.04.2023 - Vodafon GmbH vom 13.04.2023 - TenneT TSO GmbH vom 18.04.203 - Landesamt für Landwirtschaft, und nachhaltige Landentwicklung Schleswig-Holstein – Untere Forstbehörde vom 17.04.2023
Das Planlabor Stolzenberg, Lübeck wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
A) südlich Alte Dorfstraße (K 7) und östlich Teichanlage sowie östlich Hauptstraße (K 7) und westlich der Teichanlage; B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6; C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1
Bemerkungen: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
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27.04.2023 - Gemeindevertretung Klein Wesenberg | |||||||||||||||||||||
Ö 9 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Vorbehaltlich der Bestätigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen und insbesondere keine Ziele der Raumordnung den verfolgten Planungsabsichten entgegenstehen (positive landesplanerische Stellungnahme), beschließt die Gemeindevertretung:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von - Kreis Stormarn vom 17.04.2023 - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 29.03.2023 - Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr vom 19.04.2023 - Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein – Technischer Umweltschutz vom 04.04.2023 - privater Einwand 1 vom 13.04.2023
b) zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von - Archäologisches Landesamt vom 28.03.2023 - 50Hertz Transmission GmbH vom 30.03.2023 - Avacon Netz GmbH vom 29.03.2023 - Landessportverband SH e.V. vom 17.04.2023 - Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft vom 13.04.2023 - Schleswig-Holstein Netz AG, Betrieb Spezialnetze, Team Freileitungen vom 13.04.2023 - Vodafon GmbH vom 13.04.2023 - TenneT TSO GmbH vom 18.04.203 - Landesamt für Landwirtschaft, und nachhaltige Landentwicklung Schleswig-Holstein – Untere Forstbehörde vom 17.04.2023
Das Planlabor Stolzenberg, Lübeck wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
a) südlich Alte Dorfstraße (K 7) und östlich Teichanlage sowie östlich Hauptstraße (K 7) und westlich der Teichanlage; b) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6; c) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1
- Ergänzende Klarstellung in der Begründung, dass Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich einer möglichen Ausrichtung des landwirtschaftlichen Betriebes auf eine andere Haltungsform getroffen werden
gebilligt.
Bemerkungen: Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Henning Hochstein, Detlef Möller
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Ö 10 | Bebauungsplan Nr. 11 (Baugebiet Alte Dorfstraße) der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a hier: Auswertung der zur frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | 2023/17-155-02 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||