Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.11.2022 | SI/2022/22-073 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | DRK-KiTa "Villa Kunterbunt" in Zarpen - Wirtschaftsplan 2023 | 2022/22-174 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Schulkostenbeiträge der Stadt Reinfeld der Jahre 2018-2022 | 2023/22-176 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen (Neubau Schule) für das Gebiet im Norden der Gemeinde am Ortsausgang Richtung Heilshoop, westlich der Hauptstraße (L 71), nördlich der Bebauung "Am Sportplatz" und des Sportplatzes hier: Auswertung der im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | 2022/22-157 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Zuwendung an den TSV Zarpen zur Modernisierung der Flutlichtanlage (LED) | 2023/22-181 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021) | 2023/22-180 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zarpen beschließt:
1. ohne/ mit den folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2023.
Änderungen: a) Die Hebesätze werden geändert festgesetzt auf
b)
2. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Zarpen verwalteten Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
30.03.2023 - Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. mit den folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2023.
Änderungen:
2. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Zarpen verwalteten Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
13.04.2023 - Gemeindevertretung Zarpen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zarpen beschließt:
1. Mit den folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2023.
Änderungen: a) Die Hebesätze werden geändert festgesetzt auf
b) Zuwendung an den TSV Zarpen 421010.6811000 Erhöhung auf EUR 26.000,- 421010.7818000 Erhöhung auf EUR 36.400,-
c) Aufnahmen eines Kredites in Höhe von EUR 600.000,- zur Finanzierung des investiven Flächenankaufs/ Flächenbevorratung Baugebiet „Groth Weeden“.
d) Erhöhung Unterhaltung Gemeindestraßen um + EUR 15.000,- für die Instandsetzungen von Schächten.
e) Neubau Pumpenschacht an der Kläranlage EUR 60.000,- als Investition.
2. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Zarpen verwalteten Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 12 | Vorschlagsliste der Gemeinde Zarpen für Schöffen und Schöffinnen für die Geschäftsjahre 2024-2028 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 13 | Grundstücksangelegenheiten hier: Befreiung von den Festsetzungen der Innerortssatzung für den Anbau an ein Doppelhauses auf dem Grundstück Hauptstraße 43 e + f | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 14 | Grundstücksangelegenheiten hier: Änderung des Flächentauschvertrages - Erwerb von Flächen für B- Plan 6 | ||||||||||||||||||||||||||||||||