Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.03.2020 | SI/2020/14-042 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31, 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches hier: Aufstellungsbeschluss | 2020/14-115 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31 und 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches hier: Satzungsbeschluss | 2020/14-116 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nordwestlich des Autobahnkreuzes Lübeck, nördlich der Bundesautobahn A1 angrenzend an die Siekbek, westlich der Bundesautobahn A20 sowie südlich der Waldfläche an der Gemeindegrenze zu Badendorf hier: Aufstellungsbeschluss | 2020/14-122 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Modernisierung der Schulsporthalle Hamberge | 2020/14-119 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Pflasterung einer Grünfläche im Eichenweg | 2020/14-121 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Aufhebung des Beschlusses zur Förderung der Tagespflege | 2020/14-102 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Verzicht auf die Eltern- und Kursgebühren für die Benutzung der Betreuten Grundschule | 2020/14-117 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Offene Ganztagsschule (OGS) a) Erlass einer Ganztagsschulsatzung b) Erlass einer Gebührensatzung OGS | 2020/14-114 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeinde Hamberge beschließt, a) die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Grundschule Hamberge (Ganztagsschulsatzung) ohne Änderungen/mit folgenden Änderungen: b) die als Anlage 2 beigefügte Gebührensatzung zur Ganztagsschulsatzung ohne Änderungen/mit folgenden Änderungen:
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04.06.2020 - Schulausschuss Hamberge | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen: a) die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Grundschule Hamberge (Ganztagsschulsatzung) ohne Änderungen:
b) Es wird vorgetragen, dass zukünftig geplant sei, lediglich eine Elterngebühr für die Benutzung der Offenen Ganztagsschule sowie des Kursangebotes zu erheben. Die Gebührenkalkulation habe ergeben, dass kostendeckende monatliche Gebühren für die Erst- und Zweitklässler bei 33,00 € pro Betreuungstag in der Woche und kostendeckende monatliche Gebühren für die Dritt- und Viertklässler bei 19,00 € pro Betreuungstag in der Woche liegen würden. Kostendeckende Gebühren für eine Woche Ferienbetreuung lägen bei 82,00 €.
Von Seiten der CDU-Fraktion wird vorgeschlagen, die Eltern zu entlasten, indem die monatlichen Gebühren pro Betreuungstag in der Woche
- für die Erst- und Zweitklässler auf 28,00 € und - für die Dritt- und Viertklässler auf 16,00 € und - für die Ferienbetreuung pro Woche auf 70,00 €
gesenkt werden. Das auf dieser Basis ermittelte Defizit für die Gemeinde Hamberge würde dabei auf ca. 13.000,00 € steigen. Es besteht Einvernehmen, wie vorgeschlagen zu verfahren.
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen: b) die als Anlage 2 beigefügte Gebührensatzung zur Ganztagsschulsatzung mit folgenden Änderungen:
§ 3 Absatz 2 ist insoweit zu ändern, dass
- die Monatsgebühr in der Preisstufe 1 pro Betreuungstag 28,00 € und - die Monatsgebühr in der Preisstufe 2 pro Betreuungstag 16,00 €
beträgt.
§ 4 Absatz 2 ist insoweit zu ändern, dass die Gebühren in den Ferien 70,00 € pro Ferienwoche betragen.
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23.06.2020 - Gemeindevertretung Hamberge | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeinde Hamberge beschließt, a) die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Grundschule Hamberge (Ganztagsschulsatzung) ohne Änderungen.
b) die als Anlage 2 beigefügte Gebührensatzung zur Ganztagsschulsatzung mit folgenden Änderungen: Die monatlichen Gebühren pro Betreuungstag in der Woche betragen für die Dritt- und Viertklässler 16,00 € (§ 3 Abs. 2) für die Ferienbetreuung 70,00 € pro Woche (§ 4 Abs. 2)
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Ö 14 | Sonnenschutz Klassenräume Grundschule | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 16 | Grundstücksangelegenheit Sportplatz | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 17 | Personalangelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||