Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.09.2022 | SI/2022/11-051 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Beschaffung einer Geschwindigkeits-Anzeigetafel | 2022/11-224 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Errichtung einer PV Anlage auf dem Gelände des Klärwerkes in Badendorf | 2022/11-225 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Anpassung der Abwassergebühren | 2022/11-226 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Haushaltssatzung mit Plan 2023 | 2022/11-228 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Widmung von Straßen und Wegen für den öffentlichen Verkehr im Bereich des Gemeindegebietes | 2022/11-230 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeinde Badendorf widmet als Träger der Straßenbaulast gemäß § 6 in Verbindung mit § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) die Gemeindeverbindungsstraße „Wendrade“ für den öffentlichen Verkehr. Die Straße wird in diesem Bereich als Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Ziffer 3 b des StrWG eingestuft. Die Benutzungsart beschränkt sich auf eine Tonnagebeschränkung von 7,5 t. Der Anliegerverkehr ist von der Tonnagebeschränkung ausgenommen.
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22.11.2022 - Gemeindevertretung Badendorf | |||||||||||||||||||||
Ö 10 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeinde Badendorf widmet als Träger der Straßenbaulast gemäß § 6 in Verbindung mit § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) die Gemeindeverbindungsstraße „Wendrade“ für den öffentlichen Verkehr. Die Straße wird in diesem Bereich als Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Ziffer 3 b des StrWG eingestuft. Die Benutzungsart beschränkt sich auf eine Tonnagebeschränkung von maximal 7,5 t. Der Anliegerverkehr ist von der Tonnagebeschränkung ausgenommen. Es ist ein weiteres Schild „7,5 t in 800 m, Anlieger frei“ aufzustellen.
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Ö 11 | Widmung von Straßen und Wegen für den öffentlichen Verkehr im Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Badendorf | 2022/11-231 | |||||||||||||||||||
Ö 12 | Halt- und Parksituation in der Gemeinde Badendorf (Heckkaten und Hauptstra-ße) | 2022/11-232 | |||||||||||||||||||
Ö 13 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||
N 14 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||||||||||||