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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf
Gremium: Gemeindevertretung Badendorf
Datum: Di, 22.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.09.2022  
SI/2022/11-051  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Beschaffung einer Geschwindigkeits-Anzeigetafel  
2022/11-224  
Ö 7  
Errichtung einer PV Anlage auf dem Gelände des Klärwerkes in Badendorf  
Enthält Anlagen
2022/11-225  
Ö 8  
Anpassung der Abwassergebühren
Enthält Anlagen
2022/11-226  
Ö 9  
Haushaltssatzung mit Plan 2023
Enthält Anlagen
2022/11-228  
Ö 10  
Widmung von Straßen und Wegen für den öffentlichen Verkehr im Bereich des Gemeindegebietes  
2022/11-230  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 Die Gemeinde Badendorf widmet als Träger der Straßenbaulast gemäß § 6 in Verbindung mit § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) die Gemeindeverbindungsstraße „Wendrade“ für den öffentlichen Verkehr. Die Straße wird in diesem Bereich als Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Ziffer 3 b des StrWG eingestuft. Die Benutzungsart beschränkt sich auf eine Tonnagebeschränkung von 7,5 t. Der Anliegerverkehr ist von der Tonnagebeschränkung ausgenommen.

 

   
    22.11.2022 - Gemeindevertretung Badendorf
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeinde Badendorf widmet als Träger der Straßenbaulast gemäß § 6 in Verbindung mit § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) die Gemeindeverbindungsstraße „Wendrade“ für den öffentlichen Verkehr. Die Straße wird in diesem Bereich als Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Ziffer 3 b des StrWG eingestuft. Die Benutzungsart beschränkt sich auf eine Tonnagebeschränkung von maximal 7,5 t. Der Anliegerverkehr ist von der Tonnagebeschränkung ausgenommen. Es ist ein weiteres Schild „7,5 t in 800 m, Anlieger frei“ aufzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

 

Stimmen dagegen

 

 

 

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 11  
Widmung von Straßen und Wegen für den öffentlichen Verkehr im Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Badendorf  
2022/11-231  
Ö 12  
Halt- und Parksituation in der Gemeinde Badendorf (Heckkaten und Hauptstra-ße)  
Enthält Anlagen
2022/11-232  
Ö 13  
Verschiedenes      
N 14     Grundstücksangelegenheiten      
               

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