Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.04.2018 |
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SI/2018/14-001 |
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Ö 3 |
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Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder |
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2018/14-030 |
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Ö 4 |
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Bebauungsplan Nr. 6, 1. Änderung der Gemeinde Hamberge für das Gebiet Haferkoppel 2 bis 22 (gerade Hausnummern)
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
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2018/14-036 |
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Ö 5 |
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Bebauungsplan Nr. 7, 1. Teilbereich für das Gebiet Hansfelder Hof 1, südlich der Bundesstraße B 75, östlich Am Denkmal und nördlich der Trave
hier: a) Aufhebung des Beschlusses vom 20.07.2017
b) Aufstellungsbeschluss
c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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2018/14-040 |
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Ö 6 |
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Einrichtung einer Tagespflegestelle in der Gemeinde Hamberge |
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2018/14-043 |
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Ö 7 |
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Betreuung von Kindern in der Gemeinde Hamberge
-hier: Richtlinie der Gemeinde Hamberge zur Förderung der Tagespflege |
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2018/14-034 |
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Ö 8 |
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Zuschussantrag der Musikschule Bad Oldesloe |
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Ö 9 |
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Sanierung der WC-Anlagen in der Schule und der Sporthalle |
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2018/14-041 |
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Ö 10 |
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Sanierung einer Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße 'Schulstraße' |
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2018/14-037 |
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Ö 11 |
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Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge
Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie abschließender Beschluss
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2018/14-039 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge wird in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – (mit folgenden Änderungen) beschlossen.
- Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen.
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25.10.2018 - Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge |
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Ö 11 - (offen) |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen: - Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge wird in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – (mit folgenden Änderungen) beschlossen.
- Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | | | 0 | Stimmen dagegen | | | 0 | Stimmenthaltungen | | | | | | | | |
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08.11.2018 - Gemeindevertretung Hamberge |
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Ö 14 - (offen) |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge wird in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – beschlossen.
- Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis: | 12 | Stimmen dafür | | | 0 | Stimmen dagegen | | | 0 | Stimmenthaltungen | | | | | | | | |
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Ö 12 |
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Lärmschutz an der A 1
hier: Sachstand |
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Ö 13 |
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Verschiedenes |
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Ö 14 |
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Grundstücksangelegenheiten |
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