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Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Finanzausschusses und des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Badendorf  

Bezeichnung: Gemeinsame Sitzung des Finanzausschusses und des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Badendorf
Gremien: Finanzausschuss der Gemeinde Badendorf, Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Badendorf
Datum: Mo, 12.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses      
Ö 2  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.09.2018      
Ö 3  
Genehmigung des Wirtschaftsplans 2019 für die Kindertagesstätte "Badendorfer Spatzennest"  
Enthält Anlagen
2018/11-063-01  
Ö 4  
1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2018  
Enthält Anlagen
2018/11-075  
Ö 5  
Zuschussantrag der Musikschule Bad Oldesloe  
Enthält Anlagen
2018/11-073  
Ö 6  
Betreuung von Kindern in der Gemeinde Badendorf -hier: Richtlinie der Gemeinde Badendorf zur Förderung der Tagespflege  
Enthält Anlagen
2018/11-068  
Ö 7  
Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße 'Langenjahrener Weg' 3.Bauabschnitt  
Enthält Anlagen
2018/11-071  
Ö 8  
Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Badendorf -hier: Entschädigungssätze für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr und ihre Stellvertretungen  
Enthält Anlagen
2018/11-078-01  
Ö 9  
Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserversorgung der Gemeinde Badendorf  
Enthält Anlagen
2018/11-076  
Ö 9.1  
Anpassung der Wassergebühren in der Gemeinde Badendorf  
Enthält Anlagen
2018/11-080  
Ö 9.2  
Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Badendorf  
Enthält Anlagen
2018/11-081  
Ö 10  
Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Badendorf  
Enthält Anlagen
2018/11-077  
Ö 11  
Vergabe des Straßennamens im Baugebiet" Bebauungsplan Nr. 7"  
Enthält Anlagen
2018/11-074  
Ö 12  
Vorauswahl für Straßenpflaster B-Plan 7 für die Ausschreibung  
2018/11-079  
Ö 13  
Lärmaktionsplan der Gemeinde Badendorf hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss  
Enthält Anlagen
2018/11-072  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Badendorf abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Badendorf in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – (mit folgenden Änderungen …).

 

  1. Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Badendorf ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen.

 

 

   
    12.11.2018 - Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Badendorf
    Ö 13 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Badendorf abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Badendorf in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – ohne Änderungen.

 

  1. Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Badendorf ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

1

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

   
    19.11.2018 - Gemeindevertretung Badendorf
    Ö 17 - (offen)
   

1

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Badendorf abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Badendorf in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 –
  2. Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Badendorf ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen.

 

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1

 

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

2

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

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Ö 14  
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