Die Gemeinde Badendorf beschließt die beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Badendorf (Anlage 1) rückwirkend ab dem 01.01.2018.
Die Haushaltsmittel sind in den Nachtragshaushalt 2018 und in den Folgejahren entsprechend einzustellen.
12.11.2018 - Finanzausschuss der Gemeinde Badendorf
Ö 8 - (offen)
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Gemeinde Badendorf beschließt die beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Badendorf ab dem 01.01.2019.
Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2019 und in den Folgejahren entsprechend einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
8
Stimmen dafür
0
Stimmen dagegen
0
Stimmenthaltungen
19.11.2018 - Gemeindevertretung Badendorf
Ö 12 - (offen)
1
Beschluss:
Die Gemeinde Badendorf beschließt die beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Badendorf (Anlage 1) ab dem 01.01.2019.
Die Haushaltsmittel sind in den Nachtragshaushalt 2018 und in den Folgejahren entsprechend einzustellen.
Anmerkung der Verwaltung: Aufgrund nachträglicher eingetretener Erkenntnisse, wird der Beschluss in der nächsten Sitzung neugefasst.