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Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen  

Bezeichnung: Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen
Gremium: Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen
Datum: Mi, 13.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:31 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Langniendorf
Ort: Hauptstraße 29, 23619 Langniendorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses      
Ö 2  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.10.2018  
SI/2018/18-011  
Ö 3  
Teileinziehung der Straße "An der Bundesstraße 8 - 10"  
Enthält Anlagen
2019/18-053  
Ö 4  
Teileinziehung des Feldweges "Wohldweg" der Gemeinde Mönkhagen  
Enthält Anlagen
2019/18-054  
Ö 5  
Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straße, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Mönkhagen  
Enthält Anlagen
2019/18-051  
Ö 6  
Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 und Ermächtigung zum Vertragsabschluss  
2019/18-048  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von

Alternative 1: Ökostrom

Alternative 2: Graustom

festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022). 

 

 

   
    13.02.2019 - Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

Alternative 1:

Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von                             Ökostrom

festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022). 

 

Abstimmungsergebnis: 

3

Stimmen dafür

 

 

4

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Alternative 2:

Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von                             Graustrom

festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).

 

 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

3

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Damit wird der Gemeindevertretung Graustrom empfohlen.

 

 

   
    28.02.2019 - Gemeindevertretung Mönkhagen
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von                             Ökostrom

festzulegen.

Für den Fall, dass sich die deutliche Mehrheit der amtsangehörigen Gemeinden für die Variante Graustrom entscheidet, ist die Gemeinde zur Ausschreibung dieser Stromart bereit.

 

Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).

 

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Ö 7  
Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 hier: Stellungnahme der Gemeinde Mönkhagen  
Enthält Anlagen
2019/18-052  
Ö 8  
Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Mönkhagen  
Enthält Anlagen
2019/18-055  
Ö 9  
Verschiedenes      
N 10     Grundstückangelegenheiten      
N 10.1     Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks Gemarkung Mönkhagen, Flur 6, Flurstück 11/2 (Wirtschaftsweg) an die Bundesrepublik Deutschland      
N 10.2     Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks Gemarkung Niendorf, Flur 2, Flurstück 142 (Wirtschaftsweg)      
               

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