Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.10.2018 | SI/2018/18-011 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Teileinziehung der Straße "An der Bundesstraße 8 - 10" | 2019/18-053 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Teileinziehung des Feldweges "Wohldweg" der Gemeinde Mönkhagen | 2019/18-054 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straße, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Mönkhagen | 2019/18-051 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 und Ermächtigung zum Vertragsabschluss | 2019/18-048 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von •Alternative 1: Ökostrom •Alternative 2: Graustom festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).
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13.02.2019 - Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Alternative 1: Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von Ökostrom festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).
Alternative 2: Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von Graustrom festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).
Damit wird der Gemeindevertretung Graustrom empfohlen.
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28.02.2019 - Gemeindevertretung Mönkhagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von Ökostrom festzulegen. Für den Fall, dass sich die deutliche Mehrheit der amtsangehörigen Gemeinden für die Variante Graustrom entscheidet, ist die Gemeinde zur Ausschreibung dieser Stromart bereit.
Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).
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Ö 7 | Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 hier: Stellungnahme der Gemeinde Mönkhagen | 2019/18-052 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Mönkhagen | 2019/18-055 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 10 | Grundstückangelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 10.1 | Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks Gemarkung Mönkhagen, Flur 6, Flurstück 11/2 (Wirtschaftsweg) an die Bundesrepublik Deutschland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 10.2 | Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks Gemarkung Niendorf, Flur 2, Flurstück 142 (Wirtschaftsweg) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||