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Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen  

Bezeichnung: Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen
Gremium: Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen
Datum: Mi, 13.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:31 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Langniendorf
Ort: Hauptstraße 29, 23619 Langniendorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses      
Ö 2  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.10.2018  
SI/2018/18-011  
Ö 3  
Teileinziehung der Straße "An der Bundesstraße 8 - 10"  
Enthält Anlagen
2019/18-053  
Ö 4  
Teileinziehung des Feldweges "Wohldweg" der Gemeinde Mönkhagen  
Enthält Anlagen
2019/18-054  
Ö 5  
Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straße, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Mönkhagen  
Enthält Anlagen
2019/18-051  
Ö 6  
Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 und Ermächtigung zum Vertragsabschluss  
2019/18-048  
Ö 7  
Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 hier: Stellungnahme der Gemeinde Mönkhagen  
Enthält Anlagen
2019/18-052  
Ö 8  
Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Mönkhagen  
Enthält Anlagen
2019/18-055  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Nach öffentlicher Beratung werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2019.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan 2019 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Mönkhagen- Langniendorf verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

   
    13.02.2019 - Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

1. Nach öffentlicher Beratung werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

-          Der Ansatz des Produktkontos 126010/7832000 (Freiwillige Feuerwehr/Aus-rüstungsgegenstände > 150 € netto je Stück) wird von 8.700 € auf 12.000 € erhöht.

-          Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

-          Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2019.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

3

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

   
    28.02.2019 - Gemeindevertretung Mönkhagen
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Nach öffentlicher Beratung werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

-          Der Ansatz des Produktsachkontos 126010/783200 (Freiwillige Feuerwehr/Ausrüstungsgegenstände > 150 € netto je Stück) wird von 8.700 € auf 12.000 € erhöht.

-          Für die Veräußerung der Wirtschaftswege wird das neue Personensachkonto 555010/6821010 mit einem Ansatz von 2.700 € eingerichtet.

-          Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

-          Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2019.

 

  1. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

3

Stimmen dagegen

 

 

1

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 9  
Verschiedenes      
N 10     Grundstückangelegenheiten      
N 10.1     Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks Gemarkung Mönkhagen, Flur 6, Flurstück 11/2 (Wirtschaftsweg) an die Bundesrepublik Deutschland      
N 10.2     Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks Gemarkung Niendorf, Flur 2, Flurstück 142 (Wirtschaftsweg)      
               

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