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Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen  

Bezeichnung: Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen
Gremium: Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen
Datum: Mi, 13.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:31 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Langniendorf
Ort: Hauptstraße 29, 23619 Langniendorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses      
Ö 2  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.10.2018  
SI/2018/18-011  
Ö 3  
Teileinziehung der Straße "An der Bundesstraße 8 - 10"  
Enthält Anlagen
2019/18-053  
Ö 4  
Teileinziehung des Feldweges "Wohldweg" der Gemeinde Mönkhagen  
Enthält Anlagen
2019/18-054  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Mönkhagen beschließt die Teileinziehung folgender öffentlicher Straße gemäß § 8 des Straßen und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) aufgrund von überwiegenden Belangen des öffentlichen Wohls:

 

Feldweg „Wohldweg“, Flurstücke 51/4, 94/1, 95/11 und 95/10 der Flur 1 der Gemarkung Mönkhagen.

 

Durch die Teileinziehungen wird der Weg dem öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr entzogen und entsprechend teilentwidmet. Ausgenommen von dieser Teileinziehung für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr ist lediglich der landwirtschaftliche Verkehr.

 

 

 

 

   
    13.02.2019 - Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

Die Gemeinde Mönkhagen beschließt die Teileinziehung folgender öffentlicher Straße gemäß § 8 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) aufgrund von überwiegenden Belangen des öffentlichen Wohls:

 

  • Feldweg „Wohldweg“, Flurstücke 51/4, 94/1, 95/11 und 95/10 der Flur 1 der Gemarkung Mönkhagen.

 

Durch die Teileinziehungen wird der Weg dem öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr entzogen und entsprechend teilentwidmet. Ausgenommen von dieser Teileinziehung für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr ist lediglich Anliegerverkehr.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

3

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 


 

 

   
    28.02.2019 - Gemeindevertretung Mönkhagen
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeinde Mönkhagen beschließt die Teileinziehung folgender öffentlicher Straße gemäß § 8 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) aufgrund von überwiegenden Belangen des öffentlichen Wohls:

 

  • Feldweg „Wohldweg“, Flurstücke 51/4, 94/1, 95/11 und 95/10 der Flur 1 der Gemarkung Mönkhagen.

 

Durch die Teileinziehungen wird der Weg dem öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr entzogen und entsprechend teilentwidmet. Ausgenommen von dieser Teileinziehung für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr ist lediglich der Anliegerverkehr.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

3

Stimmen dagegen

 

 

1

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Ö 5  
Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straße, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Mönkhagen  
Enthält Anlagen
2019/18-051  
Ö 6  
Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 und Ermächtigung zum Vertragsabschluss  
2019/18-048  
Ö 7  
Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 hier: Stellungnahme der Gemeinde Mönkhagen  
Enthält Anlagen
2019/18-052  
Ö 8  
Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Mönkhagen  
Enthält Anlagen
2019/18-055  
Ö 9  
Verschiedenes      
N 10     Grundstückangelegenheiten      
N 10.1     Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks Gemarkung Mönkhagen, Flur 6, Flurstück 11/2 (Wirtschaftsweg) an die Bundesrepublik Deutschland      
N 10.2     Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks Gemarkung Niendorf, Flur 2, Flurstück 142 (Wirtschaftsweg)      
               

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