Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.10.2018 | SI/2018/18-011 | |||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Teileinziehung der Straße "An der Bundesstraße 8 - 10" | 2019/18-053 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeinde Mönkhagen beschließt die Teileinziehung folgender öffentlicher Straße gemäß § 8 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) aufgrund von überwiegenden Belangen des öffentlichen Wohls:
Durch die Teileinziehung wird der Weg dem öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr entzogen und entsprechend teilentwidmet. Ausgenommen von dieser Teileinziehung für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr ist lediglich die Straßennutzung für den Anliegerverkehr.
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13.02.2019 - Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen | |||||||||||||||||||||||||
Ö 3 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Gemeinde Mönkhagen beschließt die Teileinziehung folgender öffentlicher Straße gemäß § 8 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) aufgrund von überwiegenden Belangen des öffentlichen Wohls:
Durch die Teileinziehung wird der Weg dem öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr entzogen und entsprechend teilentwidmet. Ausgenommen von dieser Teileinziehung für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr ist lediglich die Straßennutzung für den Anliegerverkehr.
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28.02.2019 - Gemeindevertretung Mönkhagen | |||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeinde Mönkhagen beschließt die Teileinziehung folgender öffentlicher Straße gemäß § 8 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) aufgrund von überwiegenden Belangen des öffentlichen Wohls:
Durch die Teileinziehung wird der Weg dem öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr entzogen und entsprechend teilentwidmet. Ausgenommen von dieser Teileinziehung für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr ist lediglich die Straßennutzung für den Anliegerverkehr.
Bemerkungen: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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Ö 4 | Teileinziehung des Feldweges "Wohldweg" der Gemeinde Mönkhagen | 2019/18-054 | |||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straße, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Mönkhagen | 2019/18-051 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 und Ermächtigung zum Vertragsabschluss | 2019/18-048 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 hier: Stellungnahme der Gemeinde Mönkhagen | 2019/18-052 | |||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Mönkhagen | 2019/18-055 | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||
N 10 | Grundstückangelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||
N 10.1 | Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks Gemarkung Mönkhagen, Flur 6, Flurstück 11/2 (Wirtschaftsweg) an die Bundesrepublik Deutschland | ||||||||||||||||||||||||
N 10.2 | Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks Gemarkung Niendorf, Flur 2, Flurstück 142 (Wirtschaftsweg) | ||||||||||||||||||||||||