Die Gemeindevertretung möge beschließen/beschließt:
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Barnitz wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz wird in der vorliegenden Fassung (mit folgenden Änderungen) gebilligt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Nachbargemeinden sind zu beteiligen.
10.10.2023 - Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Barnitz
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Barnitz wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Nachbargemeinden sind zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
5
Stimmen dafür
0
Stimmen dagegen
0
Stimmenthaltungen
02.11.2023 - Gemeindevertretung Barnitz
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Barnitz wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz wird in der vorliegenden Fassung (mit folgenden Änderungen) gebilligt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Nachbargemeinden sind zu beteiligen.