Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.
Die Gemeindewahl vom 14. Mai 2023 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.
02.11.2023 - Gemeindevertretung Barnitz
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.
Die Gemeindewahl vom 14. Mai 2023 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis:
11
Stimmen dafür
0
Stimmen dagegen
0
Stimmenthaltungen
02.11.2023 - Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Barnitz
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen
Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.
Die Gemeindewahl vom 14. Mai 2023 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.