Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.06.2022 | SI/2022/12-055 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Siedlungsentwicklungskonzept der Gemeinde Barnitz hier: Bestätigung des Entwurfes | 2023/12-139-01 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | K69 OD Benstaben - Sanierung - begleitende Maßnahmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7.1 | Barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen Benstaben Mitte und Süd, K 69/beide Fahrtrichtungen Durchführung und Beantragung Zuschüsse | 2023/12-150 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7.2 | Sanierung der K69 OD Benstaben hier: Kosten für die Gemeinde | 2023/12-153 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Antrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2022: Überprüfung der gemeindeeigenen Gebäude auf Eignung für eine PV-Anlage und schnellstmögliche Umsetzung der Installation auf geeigneten Dachflächen. | 2023/12-149 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Feuerwehrgerätehaus Benstaben - Austausch Wärmeerzeugung | 2023/12-146 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Spielgeräte für den Spielplatz Lokfeld/ Barnitz - Eilentscheidung des Bürgermeisters | 2023/12-145 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Spielgeräte für den Spielplatz Benstaben - Eilentscheidung des Bürgermeisters | 2023/12-151 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Antrag der Fraktion der KWV Barnitz vom 20.02.2023: Aufstellen einer Mitfahrerbank in der Gemeinde Barnitz | 2023/12-152 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | KiTa "Sterntaler" Klein Wesenberg - Jahresabrechnung 2021 | 2022/12-131 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | KiTa "Sterntaler" Klein Wesenberg - Wirtschaftsplan 2023 | 2022/12-136 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Jahresabschluss der Gemeinde Barnitz zum 31.12.2019 | 2022/12-132 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Jahresabschluss der Gemeinde Barnitz zum 31.12.2020 | 2022/12-133 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 17 | Gebührenanpassung Abwasserbeseitigung Benstaben 2023 | 2022/12-135 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 18 | Antrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2022: Finanzielles Entlastungspaket der Gemeinde Barnitz Teil a) Befristete Absenkung der Kindergartenbeiträge für Barnitzer Bürger um monatlich 50 € je beitragspflichtiges Kind vom 1.1.2023 bis zum 31.03.2024. | 2023/12-148 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 19 | Anträge zur Anpassung der Hebesätze | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 19.1 | Antrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2022: Finanzielles Entlastungspaket der Gemeinde Barnitz Teil b) Befristete Senkung des Grundsteuerhebesatzes für die Grundsteuern A und B auf das Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 | 2023/12-147 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 19.2 | Antrag der KWV-Fraktion zur Stabilisierung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer auf dem Niveau von 2022 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 19.3 | Antrag der BFB-Fraktion: Erhöhung der Hebesätze wie im Haushaltsentwurf 2023 vorgeschlagen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 20 | Schulkostenbeiträge der Stadt Reinfeld der Jahre 2018-2022 | 2023/12-144 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 21 | Haushaltssatzung mit Plan 2023 | 2022/12-134 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnitz möge beschließen/ beschließt:
1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf:
2. Den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2023 mit den folgenden Änderungen:
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Barnitz verwalteten Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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24.11.2022 - Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnitz möge beschließen/ beschließt:
1. Die Hebesätze werden geändert (*) festgesetzt auf:
2. Den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2023 mit den folgenden Änderungen:
367820.5318000 von EUR 1.000,- auf EUR 2.000,- 538020.5431300 von EUR 0,- auf EUR 3.000,- 551010.7831103 von EUR 0,- auf EUR 20.000,- 551020.5221400 von EUR 33.000,- auf EUR 23.000,- 555010.5221000 von EUR 0,- auf EUR 5.000,-
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Barnitz verwalteten Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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28.02.2023 - Gemeindevertretung Barnitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 21 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnitz möge beschließen/ beschließt:
1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf:
2. Den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2023 mit den folgenden Änderungen:
a) 126020.7831000 von EUR 1.000,- auf EUR 6.000,- b) 367820.5318000 von EUR 0,- auf EUR 3.000,- c) 538020.5431300 von EUR 0,- auf EUR 3.000,- d) 551010.7831103 von EUR 33.000,- auf EUR 23.000,- e) 555010.5221000 von EUR 0,- auf EUR 5.000,- f) Berücksichtigung der Auflösung der Rückstellungen für die Schulkostenbeiträge der Stadt Reinfeld (s. vorhergehenden TOP) in Höhe von EUR 332.027,33. g) Spielplätze 551010
h) Investition in 551020: 4 x Mitfahrerbank
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Barnitz verwalteten Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, den Gemeindewehrführer sowie die Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 22 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||||||